Guhl Bernhard · Nationalrat · 2012-02-28
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2012-02-28
Wortprotokoll
Vorweg: Bezüglich der redaktionellen Änderungen stimmt die Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei dem Antrag Lohr zu. Die BDP kann einer Verlängerung der Gewährleistungspflicht bei Kauf- und Werkverträgen von einem auf zwei Jahre zustimmen, solange sich diese auf Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten beschränkt. Als liberale Partei vertreten wir jedoch den Standpunkt, dass in Verträgen zwischen Unternehmen diese Fristen frei vereinbart werden können. Wir unterstützen daher die Anträge der Minderheit Stamm zu Artikel 199 und zu Artikel 210 Absatz 3bis. Für die exportorientierten Unternehmen wäre eine zwingende zweijährige Gewährleistungsfrist eine ausserordentlich schlechte Ausgangslage. Sie wären gezwungen, in internationalen Verträgen fremdes Recht zu vereinbaren. In der Maschinenbranche zum Beispiel - zum Glück haben wir noch eine solche in der Schweiz - ist eine Dauer von zwölf Monaten üblich. Für unsere Wirtschaft ist es entscheidend, dass auch in Zukunft beim Kaufvertrag die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen oder bilateral vereinbart werden kann. Beim Kauf von gebrauchten Gütern zum Beispiel ist das zentral.
Ich bitte Sie daher, den Anträgen der Minderheit Stamm zuzustimmen.