Lexipedia

Gross Jost · Nationalrat · 2001-06-11

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-11

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, diese Motion nicht zu überweisen. Die Motion thematisiert zwar ein berechtigtes Anliegen, das sei Herrn Bortoluzzi durchaus zugestanden. Unser kausales, auf einzelne Risiken ausgerichtetes Sozialversicherungssystem führt in der Tat bei gewissen Fallgruppen zu unbilligen Deckungslücken. Es kann in der Tat vorkommen, dass die Koordination unter den einzelnen Sozialversicherungszweigen nicht gewährleistet ist. Es ist richtig, dass in der Praxis die Abgrenzung zwischen Krankheit und Unfall Probleme bereitet. Ich möchte aber daran erinnern, dass wir im Allgemeinen Teil zum Sozialversicherungsrecht Begriffsdefinitionen von Krankheit und Unfall vorgeschlagen haben, die eine gewisse Klärung bringen sollten.

Ich möchte Herrn Bortoluzzi und die SVP daran erinnern, dass wir uns im Rahmen der Diskussion über diesen Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes auch mit der Frage zu beschäftigen hatten: Wollen wir nicht nur eine formelle Angleichung, eine verfahrensrechtliche Angleichung, wollen wir auch eine inhaltliche Koordination? Das ist sowohl in den Kommissionen wie auch in beiden Räten ganz klar abgelehnt worden. Es gibt solche Systeme einer alle Risiken übergreifenden Sozialversicherung, beispielsweise in Neuseeland, aber wir sind weit davon entfernt, und der Wille des Parlamentes ist ganz klar, das bestehende System der Sozialversicherungen beizubehalten.

Dazu kommt aus der Sicht unserer Fraktion, dass die SVP eine echte Harmonisierung gar nicht will, sie sagt das auch; beispielsweise im Bereich der Taggeldversicherung, so sagt sie klar, wolle sie die Harmonisierung nicht. Sie sagt auch, sie wolle eine kostenneutrale Transformation des Systems - was im Ergebnis zu nichts anderem führt als zu einer Verschlechterung der Leistungsbereiche der Unfallversicherung.

Schliesslich soll auch an der Finanzierungsform, die uns bei der Krankenversicherung nicht gefällt - nämlich am Kopfprämiensystem -, nichts geändert werden. Das heisst nichts anderes, als dass in der Praxis im Ergebnis eine Nivellierung der Unfallversicherung nach unten resultieren wird, und das wollen wir nicht.

Die obligatorische Unfallversicherung ist im obligatorischen Bereich ein Solidaritätswerk von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es hatte seinerzeit ganz klar die Funktion, die Arbeitgeberhaftung durch eine Sozialversicherung abzulösen.

Ich möchte Herrn Bortoluzzi einfach zu bedenken geben: Die SVP sagt immer wieder, sie wolle keine zusätzlichen Lohnprozente für die Sozialversicherungen. Das ist auch bei den anderen bürgerlichen Parteien ein Konsens. Sie müssten aber, wenn Sie die beiden Dinge zusammenführen, tendenziell Lohnprozente der Unfallversicherung auch zur Finanzierung von Krankheitsfolgen einsetzen. Sie können das jedenfalls nicht ausschliessen. Das steht in einem diametralen Gegensatz zu Ihrem Credo, bezüglich Lohnprozenten im Bereich der Finanzierung der Sozialwerke Mass zu halten.

Deshalb bitte ich Sie - auch unter Verweis auf die schriftliche Begründung des Bundesrates -, diese Motion nicht zu überweisen, auch nicht in der Form eines Postulates.

Gross Jost · Nationalrat · 2001-06-11 | Lexipedia | Lexipedia