Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-02-28
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-28
Wortprotokoll
Sie haben vor sich zwei Postulate, die sich mit dem Einsatz von sogenannten Trojanern zur Überwachung beschäftigen. Sie wissen vielleicht noch und können sich erinnern, was Anlass für diese Diskussionen gewesen ist: Die Medien haben herausgefunden, dass der Einsatz von Trojanern vor allem in Deutschland erfolgt ist. Im Gefolge der Medienberichterstattung wurde dann auch klar, dass diese Software zur Überwachung, die ja dann in die EDV-Systeme der Überwachten eingeschleust wird, auch in die Schweiz verkauft worden und zur Anwendung gelangt ist.
In der Kommission für Rechtsfragen haben wir zweimal hierüber debattiert. Im Oktober 2011 hat uns die Verwaltung eine breite Auslegeordnung über die Rechtsgrundlagen wie auch über die Anwendungen dargelegt. In der Sitzung vom 10. und 11. November 2011 haben wir dann beschlossen, die beiden Postulate einzureichen.
In der Kommission ist dargelegt geworden, dass diese Software in vier Fällen zur Anwendung gelangt ist, und zwar gestützt, wie der Berichterstatter französischer Sprache gesagt hat, auf Artikel 66 der alten Strafprozessordnung, welche die Einhaltung der engen Voraussetzungen einfordert, dass es sich zum Ersten um ein laufendes Strafverfahren handeln muss und dass zum Zweiten das Zwangsmassnahmengericht die Anwendung der Trojaner bewilligt. Jetzt haben wir die neue Strafprozessordnung, wobei aber unklar bzw. bestritten ist, ob mit Artikel 280 eine genügende Rechtsgrundlage besteht, um diese Trojaner überhaupt einsetzen zu können.
Die Kommission hat über die Notwendigkeit und Wünschbarkeit des Einsatzes von Trojanern eine Debatte geführt und sich vor allem mit den Fragen auseinandergesetzt, wie der Stand der Dinge ist und ob die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Trojanern ausreicht. Es ist uns, wie Sie wissen, dargelegt worden, dass eine Revision des Gesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs bzw. der entsprechenden Verordnung derzeit in Arbeit ist. Wir haben dann in diesem Rahmen beschlossen, die beiden Postulate einzureichen, mit denen wir eine umfassende Auslegeordnung in Bezug auf den Stand wie auch in Bezug auf die bestehenden Gesetzesgrundlagen fordern.
Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Postulate. Auch ich bitte Sie, die Postulate anzunehmen.