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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-02-28

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag will bei Zwangsheiraten einen formellen Rechtsanspruch auf Wiedererteilung der ursprünglichen Bewilligung im Ausländergesetz verankern. Dem kann der Bundesrat nicht zustimmen, denn die ausnahmsweise Zulassung respektive Wiederzulassung zum Aufenthalt in der Schweiz ist ja in den sogenannten schwerwiegenden persönlichen Härtefällen bereits laut heute geltendem Recht möglich. Für mich ist klar, dass eine Zwangsheirat einen solchen schwerwiegenden Härtefall darstellen kann. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass wir das in den Ausführungsbestimmungen zur vorliegenden Gesetzesvorlage dann auch noch entsprechend klarstellen.

Ein Rechtsanspruch auf Wiederzulassung besteht jedoch nicht und soll auch nicht eingeführt werden. Es ist nämlich in der Tat nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, weshalb eine Zwangsheirat im Ausland, so schrecklich diese für das Opfer ist, einen Anspruch auf Wiederzulassung begründen soll, nicht aber andere, ebenfalls schwerwiegende Härtefälle. Sie würden also hier zwischen verschiedenen schwerwiegenden Härtefällen eine Unterscheidung einführen, die nicht nachvollziehbar ist.

Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag abzulehnen.