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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-02-28

Wortprotokoll

Nein, Herr Nationalrat Fehr, ich glaube nicht, dass das weltfremd ist. Ich glaube aber, dass Sie vielleicht immer noch eine Vertretung im Willen mit einer Vertretung bei der Willenserklärung verwechseln. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Was wir nicht zulassen und nicht anerkennen werden, ist eine Vertretung im Willen. Wenn aber eine Vertretung bei der Willenserklärung vorhanden ist, können die Ehegatten das nachweisen. Das muss schriftlich vorliegen.

Noch einmal: Das Gericht wird in jedem Fall abklären, ob die Eheschliessung freiwillig geschehen ist oder nicht. Das ist der entscheidende Punkt, nicht, wer am Schluss die Ehe abgeschlossen hat, sondern ob die Ehe freiwillig eingegangen worden ist. Das regeln wir mit diesem Gesetz. Die unfreiwillig eingegangene Ehe wollen wir verhindern. Deshalb haben wir auch den Straftatbestand eingeführt. Wir haben eine richterliche Überprüfung eingeführt, damit abgeklärt wird, ob die Freiwilligkeit vorhanden ist. Zwangsheiraten müssen und wollen wir verhindern. Eine Stellvertretung bei der Willenserklärung, wie sie eben in verschiedenen europäischen Ländern auch möglich ist, wollen wir nicht per se ausschliessen.

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