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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2012-02-28

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Jeder Missbrauch einer Waffe ist einer zu viel, egal ob es sich um eine Ordonnanzwaffe oder um eine Waffe aus dem privaten Bereich handelt. Seit 2010 hat das VBS eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um das Missbrauchsrisiko in Zusammenhang mit Ordonnanzwaffen zu minimieren.

Wie die SiK-NR feststellte, erhält die Armee in verschiedenen Fällen die für sie relevanten Informationen erst dann, wenn das zivile Verfahren abgeschlossen ist. Die Zuständigkeiten beim Einzug einer Waffe sind nicht klar geregelt oder führen zu Missverständnissen. Dazu zwei Beispiele:

1. Am 24. Mai 2011 wurde in Schafhausen im Emmental ein Polizist im dienstlichen Einsatz durch Schüsse aus einer Armeewaffe getötet. Der Täter war vor der Tat als gefährlich taxiert und aus der Armee entlassen worden. Die Abrüstung war zum Zeitpunkt des Angriffs auf den Polizisten nicht oder noch nicht erfolgt. Bei diesem tragischen Vorfall wurde eine Unklarheit zwischen Kanton, Kreiskommando und Militär festgestellt.

2. Im Kanton Wallis erschoss ein junger Mann seine Freundin. Bereits bei der Rekrutierung lag ein ziviler Vorfall vor, der ein Strafverfahren ausgelöst hatte. Aus diesem Grund empfahl der Psychiater, den Mann nicht in den Militärdienst aufzunehmen. Die militärische Untersuchungskommission, bestehend aus drei Ärzten, wollte dem jungen Mann jedoch eine Chance geben und ihn in die Armee aufnehmen. Die Armee hatte leider keine Kenntnisse über das laufende Strafverfahren.

An ihrer Sitzung vom 14. November 2011 verzichtete die SiK-NR mit 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten darauf, sofortige Massnahmen zu verlangen, weil sie zuerst die Kantonsvertreter und den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten anhören wollte. Diese Anhörungen fanden am 23. Januar dieses Jahres statt.

Die Kommission kam nach den Anhörungen zum Schluss, dass der Informationsfluss zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Armee in einigen Bereichen funktioniert. In anderen Bereichen besteht jedoch Verbesserungspotenzial. Dabei geht es um drei zentrale Fragen:

1. Wird die Waffe bei einem Gefährdungspotenzial eingezogen oder nicht?

2. Wer hat diese Entscheidungskompetenz?

3. Wer führt in welchem Zeitraum den Vollzug durch?

Dabei gilt es eine gewichtige Tatsache zu beachten: Eine Gesetzgebung, die sich ausschliesslich auf Armeewaffen konzentriert, schliesst nur 10 Prozent der Waffen ein, welche in der Schweiz im Umlauf sind. Deshalb haben beim Missbrauch von Schusswaffen die Regelung der Verantwortlichkeiten und die Koordination zwischen den zivilen Behörden und der Armee einen hohen Stellenwert.

Zur Bekämpfung von Waffenmissbrauch und zum Schutz von potenziellen Opfern hat die Sicherheitspolitische Kommission die vorliegenden Vorstösse, ein Postulat und eine Motion, verabschiedet. Mit dem Postulat 12.3006 beauftragt die SiK den Bundesrat, innert sechs Monaten in einem Bericht fünf Fragen zu beantworten:

1. Wie kann der sicherheitsrelevante Informationsfluss zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Armee in Echtzeit sichergestellt werden?

2. Wie kann der notwendige Datenaustausch umgesetzt werden?

3. Reichen die bisherigen gesetzlichen Grundlagen aus?

4. Wie schnell kann die Verlinkung der kantonalen Datenbanken erfolgen?

5. In welcher Form kann eine Zusatzstrafe - ein Waffenverbot - ins Strafrecht eingefügt werden?

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen die Annahme des Postulates.

Mit der Kommissionsmotion 12.3007 fordert die SiK den Zugang der Armee zu Informationen über hängige Strafverfahren. Ziel dieser Motion ist es, den Missbrauch von Waffen zu verhindern. Die Kommission ist sich bewusst, dass es Strafverfahren gibt, die in diesem Zusammenhang nicht relevant sind. Der Bundesrat geht schweizweit von durchschnittlich 200 Eingängen pro Tag aus, die es durch die Armee zu prüfen gebe. Für die Mehrheit der Kommission ist dieser Mehraufwand sowohl in personeller wie in finanzieller Hinsicht vertretbar. Für die Mehrheit der Kommission ist es sinnvoll investiertes Geld, weil damit die frühzeitige und automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren sichergestellt ist.

Die Motion hat nicht zum Ziel, dass bei jedem hängigen Strafverfahren die Armeewaffe eingezogen werden soll. Die Armee soll jedoch in Kenntnis gesetzt werden, wenn ein hängiges Strafverfahren vorliegt. Hängige Verfahren können sich bekanntlich über Monate hinziehen. Heute fehlt in dieser langen Zeitspanne eine Rechtsgrundlage, um die Waffe einzuziehen. Das müsste auch im Interesse der Armee sein.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin die Annahme der Kommissionsmotion. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion, weil sie der Ansicht ist, dass der Aufwand in personeller und finanzieller Hinsicht zu gross und unverhältnismässig sei und damit die Verantwortung für oder gegen den Einzug der Armeewaffe alleine bei der Armee liege.

Der Schutz vor Waffenmissbrauch hat auch unsere Schwesterkommission im Ständerat beschäftigt. Die SiK-SR verlangt mit der Motion 11.4047, "Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch", unter anderem Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den militärischen, zivilen und gerichtlichen Behörden auf den Ebenen Bund und Kantone.

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