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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2012-03-06

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-06

Wortprotokoll

Was will diese parlamentarische Initiative? Heute ist es so, dass die durch eine Unternehmung vorgenommene Abschreibung auf einem Wirtschaftsgut von der Steuerbehörde nicht unbedingt akzeptiert wird, weil wir im Handelsrecht und im Steuerrecht unterschiedliche Abschreibungssätze haben. Die Initiative hat zum Ziel, dass das Steuerrecht die Abschreibungssätze gemäss Handelsrecht akzeptieren muss. Denn es tangiert die unternehmerische Freiheit, wenn entschieden wird, ob ein Gut mehr oder weniger abgeschrieben werden soll. Das kann letztlich ja nur der Unternehmer entscheiden, es können nicht irgendwelche Tabellen im Steuerrecht vorschreiben, ob ein Wirtschaftsgut während sieben, drei, zwei Jahren oder sofort abgeschrieben werden darf. Das darf in Zukunft nicht mehr so sein.

Es ist auch angesichts des Umstandes, dass die Wirtschaftsgüter immer schneller ersetzt werden, dringend notwendig, dass die Unternehmer bzw. KMU ohne Nachteile entscheiden können, ob Güter sofort abgeschrieben werden. Wenn sie bei der heutigen Lösung einfach mehr abschreiben, als das Steuerrecht zulässt, dann wird ihnen das im betreffenden Jahr aufgerechnet; später können sie die Differenz nicht mehr als Aufwand nachbuchen, weil die Steuerbehörde kommt und sagt: "Ja, das haben Sie ja im vergangenen Jahr so verbucht, das ist abgeschlossen." Sie verlieren ein entsprechendes Abschreibungspotenzial. Das möchten wir mit dieser parlamentarischen Initiative ausgleichen, indem auch die Steuerbehörde den Abschreibungssatz gemäss Handelsrecht akzeptieren muss, wenn ein Unternehmer entschieden hat, z. B. 50 Prozent eines wirtschaftlichen Gutes abzuschreiben.

Ich bitte Sie daher, die parlamentarische Initiative zu unterstützen.