Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-03-06
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-06
Wortprotokoll
Die vorliegende Initiative betrifft Artikel 143bis StGB und damit den sogenannten Hackertatbestand. Bestraft wird, wer sich in ein System einhackt, wer in eine Datenverarbeitungsanlage eindringt, sofern diese besonders gesichert ist. Wenn keine besondere Sicherung vorliegt, macht sich der Hacker auch nicht strafbar. Die parlamentarische Initiative Schmid-Federer will die Anforderungen an diese Hürde herabsetzen. Bestraft werden soll nicht nur, wer sich in ein Datensystem einhackt, das besonders gesichert ist, sondern es soll genügen, dass das System minimal gesichert ist. Die Hürde soll also herabgesetzt werden.
Die Urheberin des Vorstosses begründet das damit, dass dieses Einhacken in ein System mit dem Hausfriedensbruch vergleichbar sei. Dieser Vergleich leuchtet zwar im ersten Moment ein, beim zweiten Hinschauen sieht man aber, dass ein Unterschied besteht: Artikel 143bis, um den es hier geht, lehnt sich von seinem Konzept her nicht an den Hausfriedensbruch an, sondern ist eine Ergänzung zum sogenannten Datendiebstahl, der in Artikel 143 angesiedelt ist. Dort geht es um das Eindringen zum Zweck der Speicherung von Daten, und in Artikel 143bis geht es um das Eindringen in das Datensystem. Man kann nun einmal das virtuelle Eindringen via Internet nicht mit dem physischen Eintreten in ein Haus vergleichen. Damit sei nicht gesagt, das eine sei schlimmer oder weniger schlimm als das andere; es handelt sich vielmehr einfach um zwei verschiedene Dinge.
Der Tatbestand legt fest, dass eine besondere Sicherung überwunden wird, weil einerseits eine gewisse Sorgfaltsplicht des Users, des Anwenders, bestehen soll und weil andererseits nicht jedes versehentliche Hineinkommen in ein System strafrechtlich erfasst werden soll. Es braucht also eine gewisse Hürde. Die Urheberin des Vorstosses sagt, diese Hürde sei zu hoch und zu unpräzis und deshalb gebe es Probleme in der Praxis. Ich glaube, in der Praxis ist es gleich schwierig festzulegen, ob eine besonders hohe Hürde oder eine minimale Hürde überwunden worden ist; in beiden Fällen braucht es eine gewisse Interpretation. Wirklich einfach würde es nur, wenn man das Erfordernis einer Eintrittshürde gänzlich abschaffen würde, aber das will auch die Initiantin nicht.
Abschliessend kann man sagen, dass die Kommission durchaus Sympathie für das Anliegen von Frau Schmid-Federer hat und dass es sicherlich gerechtfertigt ist, dass wir über diesen Vorschlag diskutieren. Internetkriminalität, Cybercrime, ist ein sehr grosses Thema, das uns immer wieder beschäftigt und für das wir in verschiedenen Bereichen noch keine Lösung haben. Aber so, wie die Kommission es einschätzt, liegt das Problem weniger auf der Stufe der Gesetzgebung als vielmehr bei der Durchsetzung, insbesondere bei der internationalen Durchsetzung; es liegt weniger im Konzept des Gesetzes. [PAGE 237]
Deshalb hat die Kommission der parlamentarischen Initiative mit 12 zu 7 Stimmen keine Folge gegeben und beantragt Ihnen, das Gleiche zu tun, also keine Folge zu geben.