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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-03-06

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Herr Müller hat das Fundament dargelegt, auf dem dieser parlamentarische Vorstoss beruht. Es geht nicht um die Rassismusnorm des Strafrechts, es geht bezugnehmend auf Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung um eine zivilrechtliche Konkretisierung des Verbots der antirassistischen Diskriminierung. Wir haben hier tatsächlich eine Lücke; gesetzgeberische Klarheit wäre gut.

Es geht sinngemäss darum, in Erweiterung von Artikel 28 ZGB den Persönlichkeitsschutz spezifisch auf das Moment der Antidiskriminierung bezüglich Rassismus auszudehnen; das will Frau Prelicz. Warum will sie das? Weil im täglichen Leben, nicht zuletzt in der Arbeitswelt - übrigens in Privatwirtschaft und Verwaltung - weiterhin Vorfälle zu konstatieren sind, wo Menschen aufgrund ihrer ethnischen, religiösen Herkunft diskriminiert werden; einige Vorfälle nehmen sogar wieder zu. Es geht hier nicht darum, Bagatellen zivilrechtlich zu ahnden, sondern es geht darum, klare Verstösse gegen den Persönlichkeitsschutz im Bereich der rassistischen Diskriminierung zivilrechtlich verfolgen zu können. Es stimmt, dass wir heute im Miet- oder auch im Arbeitsrecht bereits Normen haben, die auf den Tatbestand der Missbräuchlichkeit rekurrieren, unter die man teilweise auch den Tatbestand rassistischer Diskriminierung subsumieren könnte. Das wird zum Teil in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten durchaus gemacht, aber es fehlt letztlich die Klarheit, wie weit das geht. Deswegen macht es eben Sinn, eine Spezialnorm zu schaffen - vielleicht eine Zusatznorm zu Artikel 28 ZGB -, die dieser Klarheit zum Durchbruch verhilft.

Nehmen Sie das Anliegen ernst! Die Diskriminierung, um die es heute geht, ist etwas, an dem unsere Gesellschaft in keiner Weise Interesse haben kann. Integration im positiv gemeinten Sinne - nicht im heute leider politisch propagierten, der vielmals Assimilation meint - lebt davon, dass sich in einer pluralen Gesellschaft die Menschen aller Ethnien, Religionen und Hautfarben ungehindert frei entfalten können und sich keine Beleidigungen, keine Kündigungen aus solchen Gründen und keine Erschwernisse am Arbeitsplatz gefallen lassen müssen.

Dieser Vorstoss ist ein wichtiger Vorstoss - unterstützen Sie ihn!