Markwalder Christa · Nationalrat · 2012-03-06
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-06
Wortprotokoll
Am 26. Februar 2008 wurde die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" eingereicht. Der Bundesrat präsentierte daraufhin eine umfassende Aktienrechtsrevision, die das Grundanliegen der Stärkung der Aktionärsrechte im schweizerischen Gesellschaftsrecht aufnahm. Die Beratungen der Aktienrechtsreform in der Kommission erwiesen sich jedoch als zäh und nahmen viele Umwege, weshalb der Nationalrat einen schlanken Gegenentwurf auf Verfassungsstufe präsentierte, der einige der zentralen Anliegen ebenfalls aufnahm. Gleichzeitig sistierte die Kommission die Beratung der umfassenden Aktienrechtsreform und konzentrierte sich auf den Gegenvorschlag.
In der Frühjahrssession 2010 hat der Nationalrat mit knapper Mehrheit beschlossen, Volk und Ständen die Annahme der Initiative zu empfehlen sowie Volk und Ständen gleichzeitig einen Gegenentwurf auf Verfassungsstufe zu unterbreiten, in dem auf zahlreiche Anliegen der Initiative eingegangen wird. Für den Fall, dass Initiative und Gegenentwurf angenommen würden, empfahl der Nationalrat, in der Stichfrage den Gegenentwurf vorzuziehen. Schliesslich hat der Ständerat aufgrund einer parlamentarischen Initiative der RK-SR in der Wintersession 2010 einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe präsentiert, den wir in der Differenzbereinigung beraten haben und der nun nach der Einigungskonferenz in die Schlussabstimmung der Frühjahrssession kommen soll.
Angesichts der Differenzen zwischen den beiden Räten ist die RK-NR dem Ständerat gefolgt, indem nun ein inhaltlicher Gegenvorschlag zur Minder-Initiative auf Gesetzesstufe verabschiedet werden soll. Die Forderungen des direkten Gegenvorschlages wurden vom indirekten weitgehend übernommen. Damit wurde der vom Nationalrat beschlossene Verfassungstext als Gegenentwurf obsolet. Die RK hat bei der Abschreibung des direkten Gegenentwurfes nun ein altes Anliegen übernommen, das vom Ständerat bei der Beratung des indirekten Gegenvorschlages aufgenommen wurde, nämlich die Einführung einer Boni-Steuer auf Einkommen, die 3 Millionen Franken pro Jahr übersteigen. Diese sieht vor, dass Vergütungen von über 3 Millionen Franken pro Jahr, die Gesellschaften an Mitglieder des Verwaltungsrates, des Beirates oder der Geschäftsleitung auszahlen, nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören und damit nicht steuerlich abzugsfähig sind.
Die Mehrheit der Kommission ist dieser Argumentation gefolgt, im Wissen darum, dass das Plenum des Nationalrates die Einführung einer solchen Boni-Steuer in der Vergangenheit mit zweimaligem Nichteintretensentscheid abgelehnt hat. Die Mehrheit der Kommission sieht jedoch in der Einführung einer Boni-Steuer ein taugliches Mittel gegen überhöhte Bezüge von Verwaltungsräten und Mitgliedern des Managements von kotierten Gesellschaften und damit ein Argument gegen die Abzocker-Initiative. Aufgrund öffentlicher Äusserungen des Initianten wissen wir, dass er die Einführung einer Boni-Steuer nicht als probates Mittel zur Bekämpfung der Abzockerei betrachtet. Die Mehrheit unserer Kommission hingegen ist der Meinung, dass mit der Einführung der steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit so hoher Vergütungen als Aufwand ein Instrument gegen überhöhte Vergütungen gefunden worden ist.
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenentwurf gutzuheissen.