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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2012-03-06

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-06

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit II geht es uns darum, auch das Delikt des Menschenhandels zu erfassen. Die Mehrheitsvertreter werden uns sagen, die Vergewaltigung und andere Sexualdelikte seien bereits erfasst. Das stimmt, nur ist ein Täter, der ein Kind für sexuellen Missbrauch zur Verfügung stellt, genauso lebenslang zur Rechenschaft zu ziehen. Ein solcher Täter ist auf die gleiche Stufe zu stellen wie derjenige, der das Kind missbraucht. Denn er zieht einen Nutzen aus der sexuellen Ausbeutung des Kindes. Dies gehört hart bestraft, und zwar eben auch unverjährbar. Denn dieser Täter macht es erst möglich, dass das Kind sexuell missbraucht wird.

Ich bitte Sie auch namens der SVP-Fraktion darum, den Minderheitsantrag II zu unterstützen und den Menschenhandel in den Deliktskatalog aufzunehmen.

Zum Minderheitsantrag III: Bei dieser Bestimmung diskutieren wir über das Wort "Pubertät". Wann genau die Pubertät anfängt und wann sie aufhört, ist individuell, und die Meinungen der Experten gehen auseinander. Immerhin hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung die Altersgrenze von 10 auf 12 Jahre erhöht. Uns geht das aber zu wenig weit. Es darf doch keine Rolle spielen, ob das Opfer 12, 14 oder 16 Jahre alt ist. Das Volk hat am 30. November 2008 Ja dazu gesagt, dass sexuelle und pornografische Straftaten an Kindern nicht mehr verjähren sollen. Wenn Sie nun auf dem Ausdruck "vor der Pubertät" herumreiten, möchte ich Ihnen sagen, dass keine Juristen bzw. Strafrechtsprofessoren diese Initiative lanciert haben, sondern betroffene Mütter. Leute aus Opferfamilien haben diese Initiative gestartet, weil die Politik nicht gehandelt hat. Darum ist es wichtig, diese Initiantinnen anzuhören. Ich habe mit ihnen gesprochen. Eine Altersgrenze von 14 Jahren ist für sie das Minimum für die Umsetzung dieser Initiative. Deshalb möchte ich Sie auch im Namen der Initiantinnen bitten, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Eigentlich wären 16 Jahre die geeignete Altersgrenze für die Umsetzung dieser Initiative. Erstens ist dies das Schutzalter, und zweitens ist das Alter von 16 Jahren im Strafgesetzbuch auch explizit festgehalten, beispielsweise in Artikel 187, wo es um sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren geht. Im Dezember des letzten Jahres wurde ein schockierender Fall bekannt, und genau dieser Fall zeigt auf, dass bei der Verjährung das Alter von 16 Jahren eigentlich korrekt wäre. Flavio Bomio, ehemaliger Trainer der Nationalmannschaft und Präsident des Schwimmclubs Bellinzona, hatte Sex mit mindestens zwanzig Knaben. Er hat zugegeben, die Buben in den Siebzigerjahren missbraucht zu haben. Die Opfer waren 12 bis 16 Jahre alt. Die Taten sind heute verjährt. Genau für solche Fälle tragen wir künftig die Verantwortung. Mit dem Entwurf des Bundesrates würde auch künftig kein einziges dieser Verbrechen bestraft, weil es eben eine Verjährungsfrist gibt. Bomio hat im Falle eines 14-Jährigen zugegeben, diesen während sechs Jahren missbraucht zu haben. Dieses heute erwachsene Opfer hat ihn im November angezeigt. Es soll scheinbar noch ein weiteres Opfer geben. Auch bezüglich dieses damals 14-Jährigen gilt: Hätte er sich erst später dazu durchringen können, Anzeige zu erstatten, hätte es für den Täter keine Konsequenzen, da die Tat verjährt wäre.

Nun habe ich eigentlich fast für den Minderheitsantrag Schwander gesprochen. Verstehen Sie meinen Antrag auf 14 Jahre als Kompromissantrag, denn leider hat die Vernehmlassung ergeben, dass die meisten Parteien 16 Jahre ablehnen würden. Wir müssen uns in die Situation der Opfer und Opferfamilien versetzen. Unter 14 Jahren ist man wirklich noch ein Kind. Für ein solches Opfer soll es genauso möglich sein, seine Peiniger während des ganzen Lebens anzuzeigen, wie das für das Opfer unter 12 Jahren der Fall ist.

Ich bitte Sie namens der Minderheit und auch der Initiantinnen und Initianten, dem Alter 14 zuzustimmen. Nochmals: Auch die Initiantinnen und Initianten können sich hinter diesen Kompromiss stellen.