Stahl Jürg · Nationalrat · 2012-03-06
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-06
Wortprotokoll
Mit meinem Anliegen, Artikel 164 der Bundesverfassung mit einem Absatz 3 zu ergänzen, will ich mehr Transparenz und Verbindlichkeit schaffen. Es geht mir mit dieser parlamentarischen Initiative darum, dass bei neuen Gesetzen und Gesetzesrevisionen systematisch die wirtschaftlichen Auswirkungen einfach und transparent dargestellt werden. Dieses Instrument ist für uns als Gesetzgeber von grosser Wichtigkeit und sollte in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden können. Jahr für Jahr schaffen wir in diesem Saal neue Gesetze und verabschieden unzählige Revisionen, Vorstösse und Initiativen. Höchst selten heben wir ein Gesetz auf.
Aufgrund des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Vorlagen darlegen. Das ist die heutige Ausgangslage. In den Botschaften tut er dies, jedoch aus meiner Sicht ohne eine erkennbare Systematik. Auch die Liste, welche jeweils vor der Session zu den laufenden Geschäften verteilt wird und die Kosten- und Personalfolgen für den Bund aufzeigt, ist einzig auf das Budget des Bundes fixiert. Gesetze und Revisionen haben jedoch vor allem Folgen für die Bevölkerung, die Unternehmen, die natürlichen Personen, aber auch für die Gemeinden und Kantone. Dies in einer übersichtlichen und systematischen Darstellung aufzuzeigen ist das Ziel meiner Initiative. Wie oft hören wir lange nach den Beratungen einer Botschaft oder einer Gesetzesrevision jeweils kurz vor Umsetzung des Gesetzes, welche Konsequenzen dieser Entscheid hat! Administrative, personelle, finanzielle und strukturelle Folgen müssen dann aber nicht nur vom Bund getragen werden, sondern oftmals von den betroffenen Gruppen, Unternehmen oder auch von ganzen Teilen der Bevölkerung. Ich bin der Überzeugung, dass die Bevölkerung ein Anrecht hat, die für sie relevanten Auswirkungen zu kennen.
Was ich nicht will, ist eine neue administrative Mehrbelastung der Verwaltung. Ich will eine systematische Darstellung und die Aufnahme in die Bundesverfassung. Es ist unerlässlich, dass die Bundesversammlung ihre Entscheide in Kenntnis der mit einem neuen Gesetz oder einer Gesetzesänderung einhergehenden finanziellen und wirtschaftlichen Folgen treffen kann. Dazu kommt eine Erscheinung, die wir in den letzten Jahren öfters erleben mussten, nämlich, dass der Bund legiferiert, ohne dabei finanzielle Verantwortung zu tragen. Das ist in einem föderalistischen System mehr als problematisch.
Aus unternehmerischer Sicht ist dieses Instrument wichtig, und auch wir sollten es anwenden können. In den Unternehmen, aber auch in den Familien ist es völlig klar, dass man, wenn man eine Investition macht oder etwas ändert, die Konsequenzen kennen muss, damit man einen weisen Entscheid treffen kann. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen sind so ein Fall; die CO2-Bilanz ist eine solche Konsequenz, auch die Umsetzungsfolgekosten für den Bund bzw. die Auswirkungen auf das Personal.
Ich bitte Sie, meiner Forderung Nachdruck zu verschaffen und dieses Instrument als Entscheidungsgrundlage in unseren Prozess einfliessen zu lassen.