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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2012-03-07

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07

Wortprotokoll

Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, wie sie hier vorgeschlagen wird, zielt ja vor allem wiederum darauf ab, sich mit dem Problem des illegalen Konsums und Handels von Drogen, in diesem Fall von Cannabis, nicht allzu aufwendig herumschlagen zu müssen. Es ist, wenn Sie so wollen, eine Fortsetzung der Drogenpolitik der vergangenen zwanzig Jahre. Man tut alles, um das Problem in erster Linie gesellschaftsverträglich zu machen und es nicht etwa einer Besserung zuzuführen, sondern mit sogenannter Schadensminderung der öffentlichen Wahrnehmung zu entziehen. Kollegin Jacqueline Fehr hat das in ihren Ausführungen deutlich gemacht. Es ist eine Verharmlosung des Problems und letztlich auch ein Nichtbeachten der Tatsache, dass an der letzten Abstimmung über die Legalisierung von Cannabisprodukten 63 Prozent der Bevölkerung diesen Weg abgelehnt haben. Die staatlichen Beratungs- und Drogenversorgungseinrichtungen tun alles, um die Unauffälligkeit zu pflegen, ohne das Problem auch wirklich lösen zu wollen. Die Drogenkonsumenten selbst - und dazu gehören die Cannabiskonsumenten - behaupten natürlich, alles im Griff zu haben. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Politik dazu geführt hat, dass wir heute einen noch nie dagewesenen Konsum von illegalen Drogen in unserem Land haben. Es ist für betroffene Familien zynisch, von einer erfolgreichen Drogenpolitik zu sprechen. Das Cannabisproblem in diesem Zusammenhang schönzureden bringt meines Erachtens nichts.

Die Minderheit Baettig beantragt Ihnen Nichteintreten auf diese Vorlage, weil sie die Gleichgültigkeit um ein zusätzliches Stück vergrössert. Das Ordnungsbussenverfahren widerspricht dem Präventionsartikel im Betäubungsmittelgesetz. Es dient nicht der Sensibilisierung der Bevölkerung, wie es heisst; das Gegenteil ist der Fall. Es widerspricht auch den Bemühungen, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Cannabiskonsum führt zu Wahrnehmungsstörungen, das muss hier wieder einmal deutlich gesagt werden. Zudem werden in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Arbeitgeber - und ein solcher bin ich - für die Sicherheit am Arbeitsplatz geschwächt, weil die Prämien für die Unfallversicherung immer die Betriebe bezahlen.

Diese Vorlage wird dem mehr als einmal erfolgten deutlichen Nein der Bevölkerung nicht gerecht, ich habe es gesagt. Wenn die Mehrheit in Artikel 19b bis zu 10 Gramm als geringfügige Menge bezeichnet - wir werden dann ja darauf zurückkommen -, dann ist Unkenntnis der Wirkung oder aber einfach mangelnder Wille zur Durchsetzung des Verbots von Handel mit Cannabis zu vermuten. Abgesehen davon werden Polizisten ihren Dienst - um nur ein Beispiel zu nennen - ja kaum mit einer Apothekerwaage ausgerüstet leisten. Die Bekämpfung des Handels wird erschwert. Wiederholungstäter sind schwerlich identifizierbar. So sieht eine ernstzunehmende Drogenpolitik, die darauf abzielt, Verbesserungen zu erreichen, sicher nicht aus.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Baettig auf Nichteintreten zu folgen.