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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-03-07

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Für einmal dürfen wir Ihnen sehr Erfreuliches berichten. Ich fasse zusammen: In der Wintersession haben Sie einem ersten Entwurf eines direkten Gegenvorschlages, der es nach unserer Einschätzung den Initiantinnen und Initianten erlauben würde, ihre Initiative zurückzuziehen, sehr deutlich, mit 119 zu 44 Stimmen, zugestimmt. Gleichzeitig haben Sie sich, unter Respektierung der noch laufenden Differenzbereinigung, noch mehrheitlich dafür ausgesprochen, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag anzunehmen, mit Bevorzugung des Gegenentwurfes in der Stichfrage.

In der Zwischenzeit ist es dem Ständerat gelungen, den direkten Gegenentwurf gemäss einem Kompromiss, der von Ständerätin Anne Seydoux eingebracht wurde, nochmals zu modifizieren. Der Ständerat hat den Gegenentwurf modifiziert, indem er die Anliegen der Initiantinnen und Initianten, den Musikunterricht an den Schulen hochwertig zu gestalten und Grundsätze für den Zugang der Jugend zum Musizieren sowie für die Begabtenförderung festzulegen, sehr klar und explizit aufgenommen hat. Das waren und sind die drei Kernanliegen der Initiative. Daneben respektiert der modifizierte Gegenentwurf das föderalistische System der Schweiz, indem der Bund nur subsidiär Vorschriften erlassen kann, wo keine Harmonisierung der Ziele erreicht wird.

Mit diesem Gegenentwurf ist ein grosser Schritt vorwärts gemacht worden. Der Bundesrat kann ihn unterstützen - das haben wir soeben gehört -, und eine wichtige Repräsentantin wie die Präsidentin des Initiativkomitees, Frau Ständerätin Egerszegi, die zuhört, signalisiert ebenfalls Kompromissbereitschaft. Sie hat uns gegenüber soeben nochmals bestätigt, dass die Initiantinnen und Initianten nach der Schlussabstimmung aller Voraussicht nach bereit sein werden, diese Initiative zurückzuziehen, womit nur der direkte Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen wird.

Unter diesen Vorzeichen stimmte der Ständerat der aktuellen, Ihnen vorliegenden Version mit 25 zu 16 Stimmen zu. Unsere Kommission tagte letzte Woche, und sie schloss sich einstimmig dem Ständerat an, sodass alle Differenzen bereinigt sind.

Für Artikel 2 des Bundesbeschlusses über die Volksinitiative heisst das neu, dass Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung und der Gegenentwurf zur Annahme empfohlen wird. Das ist das, was uns vor dem Rückzug der Initiative als formale Möglichkeit bleibt.

In Artikel 67a des Gegenentwurfes wird neu ein Absatz 1bis eingefügt. Mit diesem Zusatz wird das Anliegen der Initiantinnen und Initianten nach einem hochwertigen Musikunterricht verknüpft mit der Bedingung der Kantone und des Ständerates, wonach die föderalistischen Grundsätze explizit gewahrt bleiben müssen. Artikel 67a Absatz 2 musste nur geringfügig modifiziert werden, damit der ganze Gesetzestext inhaltlich kohärent bleibt.

Die Kommission ist dem Ständerat einstimmig gefolgt. Es liegen keine Anträge vor, und es bestehen keine Differenzen mehr. Formal heisst das für Sie, dass diese Vorlage in der letzten Sessionswoche in die Schlussabstimmung geht, und zwar am Donnerstag zuerst mit dem Beschluss über den direkten Gegenentwurf und am Freitag dann mit dem Entscheid über die Initiative.

Ich danke Ihnen für die kooperative und auch kreative Zusammenarbeit bei der Suche nach einer Lösung zur Förderung der Musik und zur Musikförderung in unserem Land.

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