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Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2012-03-07

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt die Festlegung der Bussenhöhe im Betäubungsmittelgesetz insbesondere deshalb, weil dies zu einer Harmonisierung führt. Wir lehnen jedoch den Antrag der Minderheit Baettig, die Ordnungsbusse bei 200 Franken zu fixieren, ab. Eine solche Bussenhöhe ist inakzeptabel. Wir sprechen uns stattdessen für eine Bussenhöhe von 50 Franken aus, und darum werden wir in erster Linie den Einzelantrag Vischer Daniel unterstützen. Dies tun wir vor dem Hintergrund, dass das ordentliche Verfahren in einigen Kantonen weniger als 100 Franken kostet. Da die Konsumierenden immer das Recht haben, anstelle des Ordnungsbussenverfahrens das ordentliche Verfahren zu wählen, würde eine zu hohe Busse zu Fehlanreizen führen.

Wir beantragen ebenfalls, den Minderheitsantrag Baettig zu Absatz 3 abzulehnen und den Antrag der Mehrheit zu unterstützen, die will, dass das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der Täterin oder des Täters nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung ist wesentlicher Bestandteil des Ordnungsbussenverfahrens, das nur so praktikabel ist, und grenzt es vom ordentlichen Verfahren ab.

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