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Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-06-11

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-06-11

Wortprotokoll

Abenteuer- und Risikoaktivitäten gehören oft nicht in die Verantwortung des Sportes. Das sind Freizeitaktivitäten, die auch von weniger sportlichen Bevölkerungskreisen, meist mit dem Ziel von Spannung und Abenteuer, ausgeübt werden können. Solche Events werden häufig als kommerzialisierte Erlebnisse angeboten, wobei sich die Passagiere transportieren, gleiten, treiben oder fallen lassen. Bei einigen dieser Aktivitäten sind die Übergänge zum Sport fliessend.

Auf der Grundlage der Gesetzgebung fördert der Bund einen definierten Sport. Wir verstehen diesen als körperliche Bewegung, regelmässig ausgeübt, mit positiven Auswirkungen auf Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit.

Abenteuer- und Risikoaktivitäten passen unter anderem aufgrund der Sicherheitsaspekte nicht in diesen Raster. Die Organisationsanleitung von Jugend- und Sport schliesst solche Aktivitäten, wie z. B. auch Canyoning, ausdrücklich aus. In der Terminologie des Eidgenössischen Departementes für [PAGE 644] Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sprechen wir deshalb in diesen Fällen bewusst von Aktivitäten und vermeiden ausdrücklich den Bezug zum Sport.

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