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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2012-03-07

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich ein Wort zu Herrn de Courten sagen und etwas klarstellen: Das Volk hat dem neuen Betäubungsmittelgesetz mit knapp 70 Prozent Jastimmen zugestimmt. Dieses Betäubungsmittelgesetz sieht in Artikel 19a Ziffer 2 vor, dass Verfahren wegen eines Verstosses gegen das Gesetz eingestellt werden können, falls es sich um einen leichten Fall handelt. Bis dato, d. h. bis zur Beratung dieses "Cannabisgesetzes", gilt das für alle Betäubungsmittel, also auch für Cannabis. Das Volk hat einem Gesetz zugestimmt, nach dem das Verfahren bei leichten Fällen - das gilt für Heroin, Kokain, Cannabis - eingestellt werden kann. Das ist der Stand heute, und er ist vom Volk abgesegnet.

Jetzt machen wir eine Spezialgesetzgebung für den Fall Cannabis. Da stellt sich die Frage, ob wir dem Beschluss des Volkes zum neuen Betäubungsmittelgesetz Rechnung tragen und es weiterhin ermöglichen wollen, dass im Falle von Cannabismissbrauch - wie bei Heroinmissbrauch, wie bei Kokainmissbrauch - in leichten Fällen ein Verfahren eingestellt werden kann oder ob es in jedem Fall zu einer Strafe kommen muss. Das heisst, es stellt sich hier die Frage, ob der Konsum von Cannabis härter bestraft werden soll als der Konsum anderer Substanzen. Das ist die Frage, die sich hier unter rechtssystematischem Gesichtspunkt stellt. Diese Frage müssen wir beantworten. Auch der Ständerat muss sie noch einmal beantworten. Die Kommission war in dieser Frage gespalten, der Entscheid fiel mit 10 zu 9 Stimmen.

Die Konzepte sehen folgendermassen aus: Die Mehrheit steht für ein Konzept ein, nach dem ein Konsument z. B. im Falle von Heroin- oder Kokainmissbrauch möglicherweise straffrei ausgeht, wenn es sich um einen leichten Fall handelt, ein Cannabiskonsument hingegen in jedem Fall zur Rechenschaft gezogen wird und mindestens eine Busse bezahlen muss - deren Höhe wir noch festlegen wollen -, weil in Kombination mit Artikel 28l eben keine Möglichkeit besteht, auf die Busse zu verzichten. Das Konzept der Minderheit orientiert sich am neuen Betäubungsmittelgesetz. Das sind die beiden Konzepte. Die Mehrheit hat ein Konzept, nach dem der Cannabiskonsument, wenn er erwischt wird, auf jeden Fall bestraft wird, und zwar mindestens mit einer Busse, deren Höhe wir festlegen, während der Heroin- und der Kokainkonsument möglicherweise straffrei ausgehen, wenn es sich um einen leichten Fall handelt. Ich persönlich finde es stossend, dass der Cannabiskonsument am Schluss härter bestraft wird als der Heroinkonsument, aber die Mehrheit hat vorderhand einmal so entschieden.

Der Ständerat wird sich das unter rechtssystematischen Überlegungen nochmals anschauen müssen und allenfalls eine neue Lösung vorschlagen.