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Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-03-07

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-07

Wortprotokoll

Die Familie ist unbestrittenermassen eine der grundlegenden Institutionen unserer Gesellschaft und unseres Staats. Konsultiert man aber die Bundesverfassung, stellt man fest, dass darin die Familie, generell als wichtigste Zelle unseres Staats bezeichnet, nicht die gebührende Beachtung findet. Familien werden in verschiedenen Artikeln angesprochen, es fehlt aber ein eigener, umfassender Artikel zur Familienpolitik.

Familienpolitik erschöpft sich nicht in Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung, auch wenn sie für die Familien zentrale Elemente der Sicherheit sind und im geltenden Artikel 116 der Bundesverfassung verankert sind. Familienpolitik ist Gesellschaftspolitik, Generationenpolitik und Wirtschaftspolitik. Letztlich steht in der Familienpolitik aber das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Kinder, deren Eltern berufstätig sein müssen oder berufstätig sein wollen, sollen eine ebenso unbeschwerte Kindheit mit Kontakten zu anderen Kindern und Entfaltungsmöglichkeiten haben, wie es in idealen Verhältnissen der Fall ist, wenn die Mutter oder der Vater die Kinder zu Hause betreut. Deshalb braucht es dazu familienergänzende Tagesstrukturen.

Die CVP/EVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass Familienpolitik eine eigene Verfassungsgrundlage erhalten soll, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen zu fördern ist und dass sie zur Selbstverständlichkeit werden soll. Kinder bedeuten Zukunft und sind die Voraussetzung für die Gesellschaft von morgen. Kinder sind sinnstiftend, sind ein Glück, nicht nur für Eltern und Grosseltern, sondern auch für die Gesellschaft. Die heutigen Kinder finanzieren unsere Sozialversicherungen von morgen; das ist die Familienpolitik als Generationenpolitik.

Kinder ihrerseits benötigen für ihre Entwicklung Liebe, Geborgenheit, Verlässlichkeit und Sicherheit. Die Familie, die Eltern bieten den Kindern einen geschützten Raum zum Heranwachsen. Die Familie gerät aber zusehends unter Druck. Kinder sind eben nicht mehr einfach nur Freude und unbeschwertes Glück, sondern können zum Armutsrisiko werden und bedeuten für Frauen häufig auch ein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Plötzlich stehen dann höhere Ausgaben tieferen Einnahmen gegenüber. Vielfach genügt ein Einkommen nicht, um eine Familie durchzubringen, und es müssen beide Elternteile erwerbstätig sein. Da gibt es keine Freiheit, zu wählen, ob die Frau die Kinder zu Hause betreuen will oder nicht. Der wirtschaftliche Zwang lässt keine Wahl zu, da kann man lange an die Eigenverantwortung appellieren. Diese Realität müssen eben auch diejenigen bedenken, welche die Familie als eine rein private Angelegenheit politisch erledigen wollen.

Und dann gibt es die andere Realität: die vielen sehr gut ausgebildeten Frauen, die sich genau dann, wenn sie sich im Berufsleben zu etablieren beginnen, für oder gegen Kinder entscheiden müssen. Der Staat lässt sich die Ausbildung junger Männer und Frauen einiges kosten. Diese Ausgaben wären nicht vertretbar, ineffizient und ungerecht, wenn gutausgebildete Frauen nicht erwerbstätig werden könnten. Die Wirtschaft wie auch die Sozialversicherungen brauchen sie. In verschiedenen Studiengängen sind Frauen in der Mehrzahl, so insbesondere auch in der Medizin, dem teuersten Studium. Diese Frauen brauchen wir in der Gesundheitsversorgung. Aber auch in anderen Wirtschaftszweigen ist die Nachfrage nach Arbeitskräften gross. Wollen wir diese Nachfrage lieber mit unseren gutausgebildeten Frauen decken, deren Wunsch es mehrheitlich ist, Kinder zu haben und gleichzeitig erwerbstätig zu sein, oder wollen wir die Nachfrage ungebremst mit ausländischen Arbeitskräften [PAGE 293] decken? Im Übrigen gehören gerade auch für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte familienergänzende Kinderbetreuungsplätze, wie gute Schulen und intakte Infrastrukturen, zu den zentralen Bedingungen der Standortqualität.

Für die CVP ist klar, dass eine Familie zu gründen und Kinder grosszuziehen eine rein private Angelegenheit und die ganz persönliche Entscheidung eines Paares ist; das ist und bleibt so. Es ist ja auch die Entscheidung jedes Paares, soweit es seine ökonomischen Verhältnisse überhaupt zulassen, wie es sein Familienleben gestalten und das notwendige Erwerbseinkommen erzielen will und kann und ob ein Elternteil, in der Regel die Mutter, die Betreuung der Kinder übernehmen will oder nicht. Die Aufgabe des Staates ist es aber, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit junge Paare diese Verantwortung wahrnehmen können und der Entscheid für oder gegen Kinder nicht wegen wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen gegen Kinder ausfällt.

Eine der zentralen Voraussetzungen, für welche der Staat, Bund und Kantone, Mitverantwortung übernehmen muss, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter und Mütter. An dieser Vereinbarkeit hat auch die Gesellschaft, hat der Staat durchaus ein Interesse, und zwar im Hinblick auf die Finanzierung der Sozialversicherungen, aber auch bezüglich der Steuereinnahmen. Es ist daher eine einseitige Betrachtungsweise, wenn die Investitionen in die Familien nur als reine Ausgaben beurteilt werden.

Die CVP/EVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den Kommissionsbeschlüssen zustimmen. Wir unterstützen mehrheitlich die subsidiäre Kompetenz des Bundes, für die Alimentenbevorschussung Grundsätze festzulegen, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Ein formeller Harmonisierungsbedarf ist mit dem Bericht des Bundesrates zur Alimentenhilfe vom 4. Mai des letzten Jahres klar aufgezeigt. Auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren fordert eine Harmonisierung. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich eine formelle Harmonisierung, um negative Schwelleneffekte zu verhindern. Sie lehnt aber eine materielle Anpassung wie auch allfällige finanzielle Beiträge durch den Bund klar ab. Wir haben auch gewisse Zweifel, ob die Bestimmung in diesem Artikel richtig platziert ist. Der Ständerat kann diese Frage aber noch vertieft prüfen.

Was mich noch etwas erstaunt, ist die Stellungnahme meines Vorredners, der für die FDP-Liberale Fraktion gesprochen hat. In der Auswertung der Vernehmlassung sehe ich nämlich, dass es damals einzig die SVP, neben der EDU, war, welche als Partei gegen diese Bestimmung votiert hat. Alle anderen Parteien, wie auch die grosse Mehrheit der Kantone, nämlich 21 Kantone, unterstützen diesen Verfassungsartikel.

Zusammenfassend: Es geht nicht um eine Bürokratisierung von Familien, wie das von gegnerischen Votanten unterstellt worden ist, sondern es geht um den Schutz und die Stärkung der Familien.

Die CVP/EVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und sie unterstützen. Sie empfiehlt Ihnen, dies auch zu tun.