Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-11
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-11
Wortprotokoll
Früher war das Nachtfahrverbot auf Verordnungsstufe geregelt, jetzt ist es als flankierende Massnahme zu den bilateralen Verträgen in das Gesetz aufgenommen worden. Es ist auf die Zeit von abends 22 Uhr bis morgens 6 Uhr fixiert. Der Bundesrat ist nicht legitimiert, an diesem Nachtfahrverbot zu rütteln. Und weil er nicht dazu legitimiert ist, tut er es auch nicht.
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