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Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-03-07

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Ich werde gleichzeitig den Antrag meiner Minderheit begründen und für die Fraktion sprechen.

Das Ordnungsbussenverfahren ist so geregelt, dass sich der oder die Betroffene entscheiden kann, das ordentliche Verfahren anstelle der Ordnungsbusse zu wählen. Dies muss so geregelt werden, weil gemäss EMRK jede Person Anspruch darauf hat, dass eine sie betreffende Strafsache in einem ordentlichen Verfahren beurteilt wird. Dies wird erreicht durch das Verstreichenlassen der Bedenkfrist oder durch eine Ablehnung des Ordnungsbussenverfahrens. Wählt der Betroffene den Weg des ordentlichen Verfahrens, wird die Busse für den Cannabiskonsum nach Artikel 19a des Betäubungsmittelgesetzes in Verbindung mit Artikel 106 StGB zugemessen. Die Busse kann höher ausfallen, als die Ordnungsbusse festgelegt ist, sie kann aber auch tiefer ausfallen.

Die Mehrheit ist nun der Meinung, dass die Busse auf jeden Fall mindestens so hoch sein soll wie die Ordnungsbusse. Mit den eben festgelegten 200 Franken würde das bedeuten, dass die Mindesthöhe der Busse bei 200 Franken fixiert ist. Meine Minderheit folgt in dieser Frage dem Bundesrat und bittet Sie, dasselbe zu tun.

Im ordentlichen Verfahren sollen und müssen die individuellen Umstände des Betroffenen berücksichtigt werden. Die Busse, wenn denn eine solche verhängt wird, soll sich an der Schwere des Vergehens orientieren, und die Gerichte sollen die Möglichkeit erhalten, die Ordnungsbusse zu bestätigen. Wenn wir nun in diesem Gesetz festhalten, wie hoch die Busse mindestens sein soll, nehmen wir den Gerichten die Möglichkeit, aufgrund der Sachlage zu entscheiden. Das ist ordnungspolitisch bedenklich. Es kommt noch etwas anderes hinzu: Diese Bestimmung war in der ursprünglichen Vorlage, die in die Vernehmlassung ging, nicht enthalten, es konnten also keine Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Es ist aber anzunehmen, dass eine solche Bestimmung von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer abgelehnt worden wäre.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und damit dem Bundesrat zu folgen.

Ich gebe jetzt noch eine Erklärung ab, weil ich das, wie man mir gesagt hat, direkt vor der Gesamtabstimmung nicht tun kann. Ich möchte namens der SP-Fraktion mitteilen, dass wir der Vorlage unabhängig davon, ob wir den Minderheitsantrag hier durchbringen oder nicht, zustimmen werden - auch dann, wenn wir mit unseren Minderheitsanträgen insgesamt nicht erfolgreich waren. Für uns ganz besonders störend ist die Höhe der Bussen. Auch ein grosses Problem wäre der eben jetzt behandelte Antrag der Mehrheit, wenn dieser tatsächlich so durchkäme.

Wir wollen aber, das ist uns wichtig, dass der Ständerat diese Vorlage beraten kann. Deshalb werden wir diese Vorlage diesmal annehmen.