Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat wurde von keinen kantonalen Behörden über einen solchen Fall informiert. Er kann somit auch nicht beurteilen, ob die Darstellung in besagtem Medienartikel zutrifft oder nicht. Der Bund ist zuständig für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Die Kantone ihrerseits sind für den Vollzug von Strafen und Massnahmen zuständig.
Zuständig für ein Vorkommnis, wie es in den genannten Medienartikeln geschildert wurde, sind demnach die Aufsichtsorgane des betreffenden Kantons. Sie müssen einschreiten, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten worden sind.