Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-06-11
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-11
Wortprotokoll
Das Ringen um den neuen Arzttarif mag für den Laien kaum von Interesse, geschweige denn in allen Facetten nachvollziehbar sein. Die angestrebte Transparenz anfallender Kosten und die so genannt aufwandneutrale Umsetzung treffen am Ende - wie immer in der Krankenversicherung - den Prämienzahler. Das heisst, [PAGE 666] dass beim Feilschen um Volumina und um die kantonalen Taxpunktwerte viel Geld auf dem Spiel steht. Ganz konkret beläuft sich eine minimale Verschiebung um 1 Prozent bereits auf die Summe von 60 Millionen Franken mehr oder weniger, und zwar pro Jahr.
Die Einführung des TarMed - Sie wissen das alle - hat sich seit der Einreichung meiner Interpellation vor mehr als einem Jahr weiter verzögert. Die Krankenversicherung geht nach wie vor davon aus, dass der 1. Januar 2002 als Einführungszeitpunkt eingehalten werden kann. Sie wissen, dass die Ärztekammer am 5. Mai 2001 einmal mehr nicht über TarMed entschieden hat. Es ist daher auch für die Spitäler weiterhin offen, auf welchen Zeitpunkt sie die notwendige EDV-Infrastruktur bereitstellen müssen.
Ich frage den Bundesrat: Wie sieht er den Fahrplan, und was tut er, wenn sich die Einführung des TarMed noch weiter verzögert? Die Vertragspartner haben sich im Prinzip schon seit längerem darauf geeinigt, dass TarMed kostenneutral eingeführt werden soll, und der Preisüberwacher hat mehrmals auf diese Bedeutung hingewiesen. Die Meinungen darüber, was "kostenneutral" bedeutet, gehen allerdings weit auseinander, und es fehlt auch nach wie vor ein Konzept dafür. Laut einem Interview vom 14. Februar in der "Schweizerischen Ärztezeitung" will FMH-Präsident Brunner eigentlich gar keinen Vertrag mit Kostenneutralität. Nach seiner Meinung fehlt die gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlaubt, die kostenneutrale Einführung von TarMed zu verlangen.
Das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer wiederum möchte die Kostenneutralität nicht nur im Einführungszeitpunkt garantiert wissen, sondern in den zwei Jahren nachher ebenfalls. Auch zu dieser Problematik frage ich den Bundesrat an, ob die Genehmigung des Kostenneutralitätskonzeptes und -vertrages tatsächlich eine Bedingung zur Einführung von TarMed ist und was er zu tun gedenkt, wenn der entsprechende Vertrag zwischen den Partnern weiterhin nicht zustande kommt.
Es stellt sich auch nach wie vor die Frage, wie nach der Einführung von TarMed Abweichungen zu den vorgegebenen Zielwerten korrigiert werden können. So können beispielsweise die Start-Taxpunktwerte auf den Zeitpunkt der Einführung kostenneutral berechnet werden, im Nachhinein aber können Abweichungen entstehen. Von den Tarifpartnern ist zu hören, sie verträten die Meinung, dass es für Korrekturen einer gesetzlichen Änderung im KVG bedürfe. Beschwerdeverfahren nach geltendem Recht können die notwendigen Anpassungen so lange hinauszögern, dass eine vernünftige Korrektur in der Praxis verunmöglicht wird. Zu hören ist aber auch, dass bei Beschwerden gegen Taxverfügungen von Kantonsregierungen offenbar das EJPD Tarife - und zwar auch von den kantonalen Verfügungen abweichende - provisorisch bis zum definitiven Entscheid des Bundesrates einführen kann.
Ich bitte auch hier um Auskunft, ob dem wirklich so ist. Meines Erachtens und entgegen der Meinung des Bundesrates sind nach einer Startphase monatliche Analysen der Kostenentwicklung absolut notwendig, wenn man die Kostenneutralität ernsthaft durchsetzen will.
Es stellen sich daher weitere Fragen: Was gedenkt der Bundesrat zu tun, wenn eine Beschwerdeflut entsteht? Kann er einen Zeitrahmen für die Behandlung der Beschwerden garantieren, oder müssen wir damit rechnen, dass dies zu jahrelangen Verzögerungen führen wird? Zudem möchte ich Auskunft zur Frage, ob der Bundesrat die Ansicht vertritt, dass er Taxverfügungen der Kantone aufheben kann, wenn sie der Kostenneutralität zuwiderlaufen, oder ob er bis zum rechtskräftigen Entscheid über eine solche Beschwerde wenigstens provisorisch korrigierte Tarife und Taxen festsetzt.
Sie sehen: Fragen über Fragen. Ich bin mit der Antwort des Bundesrates so nicht zufrieden.