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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2012-03-12

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-12

Wortprotokoll

Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) ist gemäss dem geltenden Exportrisikoversicherungsgesetz verpflichtet, die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik in ihrer Geschäftspolitik zu berücksichtigen. Die menschenrechtlichen Aspekte werden somit bereits heute durch die Serv geprüft, beispielsweise im Zusammenhang mit indigener Bevölkerung, Umsiedlungsfragen, Arbeitsstandards, Kinder- und Zwangsarbeit. Darüber hat die Serv am 26. September 2011 beim Treffen mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen informiert.

Die Serv benötigt somit keinen zusätzlichen Auftrag zur Prüfung der Einhaltung der Menschenrechte. Falls der Exporteur bei seinem Exportgeschäft die menschenrechtlichen Kriterien nicht erfüllt, lehnt die Serv die Versicherung dieses Geschäftes ab. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Exporteur die menschenrechtlichen Kriterien nicht mehr berücksichtigt, kann die Serv die Versicherung aufheben.

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