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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2012-03-12

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 18. Mai 2011 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die EU am 9. Mai gegen Syrien verhängt hatte. Seither hat die EU die Sanktionen schrittweise verschärft. Die Schweiz hat ihre Massnahmen regelmässig denjenigen der EU angeglichen.

Eine der Sanktionsmassnahmen betrifft das Einfrieren von Auslandguthaben bestimmter Personen und Unternehmen, die einen engen Bezug zur syrischen Regierung aufweisen bzw. diese unterstützen. Die von diesen Massnahmen betroffenen Personen sind in Anhang 2 der Verordnung namentlich aufgeführt. Es handelt sich dabei um 108 natürliche Personen und 38 Unternehmen. Gelder, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle dieser Personen befinden, müssen eingefroren und dem Staatssekretariat für Wirtschaft gemeldet werden. Bisher wurden dem Seco solche Vermögenswerte im Umfang von rund 50 Millionen Franken gemeldet. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig festzuhalten, dass nicht alle syrischen Vermögenswerte eingefroren und gemeldet werden müssen, sondern nur diejenigen, welche im Eigentum oder unter Kontrolle der sanktionierten Personen sind.

Bezüglich Ihrer Frage zur Geldwäscherei im Fall von Hafez Makhlouf muss ich Sie zuständigkeitshalber an die Bundesanwaltschaft verweisen.

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