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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-12

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Am 15. Dezember 2010 hat der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds ein Paket von sich ergänzenden Massnahmen zur Reform der Quoten und zur Reform der Gouvernanz beschlossen. Es ist ein Gesamtpaket; wir haben über dieses Gesamtpaket zu befinden.

Die Quotenreform führt, das ist zu Recht gesagt worden, zu einer erheblichen Aufstockung der ordentlichen Mittel, eigentlich zu einer Verdoppelung. Darüber werden im Bereich Gouvernanzreform Gewichtsverschiebungen in der Weltwirtschaft institutionell umgesetzt, was auch zu einer Verschiebung der Sitze im IWF-Exekutivrat führt.

Die IWF-Mitgliedstaaten, wir auch, sind aufgefordert, dieses Paket bis zum Oktober dieses Jahres innerstaatlich zu ratifizieren. Herr Nationalrat Müller hat nach dem Zusammenhang zwischen den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) und dieser Quotenreform gefragt. Es ist so, dass die Schweiz nach Inkrafttreten der Aufstockung der ordentlichen Mittel insgesamt weniger Mittel zur Verfügung stellen wird, insgesamt 4,4 Milliarden Franken weniger. Im Dezember 2011 wurde nämlich entschieden, dass die NKV im gleichen Schritt zurückgebaut werden, wie die ordentlichen Quoten erhöht werden. Wir erhöhen unsere Quote, wenn Sie damit einverstanden sind, von 4,8 auf 8,1 Milliarden Franken ordentliche Mittel, im Gegenzug gehen unsere Mittel für die Neuen Kreditvereinbarungen um 7,6 Milliarden auf 7,7 Milliarden zurück. Insgesamt sind wir also weniger verpflichtet, unser Quotenanteil sinkt von 1,45 auf 1,21 Prozent. Es ist bereits gesagt worden: Wir werden statt den 17. noch den 19. Platz haben. Wenn wir an dieser ordentlichen Aufstockung gar nicht teilnehmen, landen wir auf dem 29. Platz. Dann ist unser Sitz im Exekutivrat mit Sicherheit weg, und wir müssen sicher nicht mehr darüber diskutieren.

Die Schweiz hat grosses Interesse daran, dass der IWF mit dieser Aufstockung die Stabilisierung des Währungs- und Finanzsystems unterstützen kann. Das ist im Übrigen auch die Aufgabe des IWF. Der IWF ist dazu da, auch in Krisenzeiten, nicht nur bei Schönwetterlagen die einzelnen Staaten, die einzelnen Volkswirtschaften zu unterstützen. Er hat das auch verschiedentlich mit Erfolg getan, nicht erst jetzt im Umfeld der Eurokrise. Ich erinnere Sie daran, dass der IWF im Jahre 2001 massgeblich dazu beigetragen hat, dass das Finanzsystem der Türkei restrukturiert werden konnte. Im Jahre 2002 war es dann Uruguay, das davon profitiert hat, und jetzt ist es eben die Situation in Europa, bei der auch Unterstützung geleistet wird.

Herr Reimann hat ein paar Fragen mit Bezug auf die Sicherheit des Geldes beim IWF gestellt und den Rückweisungsantrag seiner Minderheit mehr oder weniger davon abhängig gemacht bzw. ihn damit begründet. Der IWF hat - das haben wir verschiedentlich diskutiert - de facto einen bevorzugten Gläubigerstatus. Das heisst, die Schuldnerstaaten erfüllen ihre Schuldverpflichtungen zunächst gegenüber dem IWF und dann erst gegenüber Drittgläubigern. Es gibt eine zwar gelockerte, aber klare Konditionalität gegenüber den Ländern, die von IWF-Mitteln profitieren. Ihre Programme sind gebunden. Das heisst, sie erhalten das Geld dann, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, sowohl im strukturellen Bereich als auch im wirtschaftlichen, im Haushaltbereich. Diese Programme werden vom IWF regelmässig überprüft. In der Regel werden sie vierteljährlich überprüft, und die Mittelflüsse werden gestoppt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Insofern, denke ich, sind die Mittel wirklich klar zugesprochen und an sich auch gesichert. Dazu kommt noch, dass der IWF Liquiditätsreserven von 20 Prozent hat. 20 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel bleiben als Liquiditätsreserve vorhanden, und der IWF hat darüber hinaus auch Rückstellungen. Von daher sind die zugesicherten Beträge gesichert. [PAGE 360]

Jetzt zur Frage: Müssen wir einspringen, wenn andere Länder nicht bezahlen? Es ist ja so, dass die Quotenreform dann in Kraft tritt, wenn 70 Prozent der Quotensumme bezahlt sind. Das heisst mit anderen Worten: Es springt niemand für andere ein, es müssen einfach 70 Prozent der Quotensumme zur Verfügung gestellt sein, und dann kann die Reform umgesetzt werden. In Bezug auf die Statutenänderung, die bei der Gouvernanzreform notwendig ist, braucht es drei Fünftel der Mitgliedländer und 85 Prozent des Stimmgewichts. Insofern haben wir eine selbstständige Position. Wir bezahlen unseren Teil oder eben nicht, aber wir werden nicht für andere haftbar, die nicht bezahlen.

Zum Antrag Sommaruga Carlo: Ich habe es gesagt, die Konditionalität wurde gelockert, aber eine gewisse Konditionalität ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Kredite - wie das auch von Herrn Reimann festgestellt wurde - Wirkung zeigen und die Programme eben auch überprüft werden können. Ich denke, es dient den armen Ländern, dass die Kredite für arme Länder verbilligt werden. Die Schweiz trägt hierzu ganz bedeutend bei.

Noch zu Herrn Mörgeli: Es ist so, man konnte natürlich bei der Abstimmung über den Beitritt zu den Institutionen von Bretton Woods noch nicht wissen, wie sich das entwickelt. Es ist aber nicht anders als in anderen Bereichen auch. Man hat immer wieder sehr transparent aufgezeigt, was das heisst. Es ist so, dass der IWF nicht für die Schönwettersituation gebaut wurde, sondern eben für schwierige Situationen, gerade auch für eine Situation, wie wir sie letztes und vorletztes Jahr erlebt haben und dieses Jahr immer noch erleben. Der IWF trägt ja immerhin einen Drittel zum europäischen Rettungsschirm bei, hilft hier auch zu stabilisieren und hat im Übrigen in verschiedenen anderen Staaten auch dazu beigetragen, dass der Finanzsektor restrukturiert wurde.

Die Aufgabe des IWF besteht aber nicht nur darin, die Währungen zu stützen, sondern es ist auch seine Aufgabe, die wirtschaftliche Situation zu beruhigen und eben den Finanzsektor so zu bauen oder zu restrukturieren, dass wieder eine gesunde Volkswirtschaft entsteht. Das hat der IWF in den letzten Jahren auch gemacht.

Ich möchte Sie bitten, einzutreten und im Sinne des Bundesrates zu entscheiden.