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Huber Gabi · Nationalrat · 2012-03-15

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-15

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo geht es um die Herkunftsbezeichnung der starkverarbeiteten Lebensmittel. Herr Sommaruga möchte in Buchstabe a von Absatz 1bis die Limite bei 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe festlegen. Im Gegensatz dazu möchte die Kommissionsmehrheit sie bei 60 Prozent festlegen. Sie fordert dann bei Buchstabe b, das muss auch gesagt werden, kumulativ auch 60 Prozent der Herstellungskosten.

Wenn wir jetzt den Prozentanteil des Gewichts der Rohstoffe bei den starkverarbeiteten Lebensmitteln im Sinne der Minderheit von 60 auf 80 Prozent hinaufsetzen, wird die Differenz zu den schwachverarbeiteten Lebensmitteln sehr gering. Dann muss man sich fragen, warum man eigentlich noch eine Unterscheidung zwischen schwach- und starkverarbeiteten Lebensmitteln macht und ob diese Differenzierung überhaupt noch gerechtfertigt ist. Mit der Unterscheidung wurde gerade die Wahl eines höheren und eines tieferen Werts angestrebt. Wenn er bei den starkverarbeiteten Lebensmitteln gleich hoch angesetzt wird wie bei den schwachverarbeiteten, erübrigt sich die Differenzierung langsam, aber sicher, selbst wenn in Buchstabe b noch kumulativ verlangt wird, dass auch 60 Prozent der Herstellungskosten am Herkunftsort anfallen müssen. Ob man die Unterscheidung in schwach- und starkverarbeitete Lebensmittel überhaupt machen will, ist eine andere Frage; ich habe es bereits beim Eintreten gesagt. Ich habe auch bereits darauf hingewiesen, dass wir das ausdrücklich im Auftrag der WAK unseres Rates im Konzept angelegt haben. Dieser Auftrag ist nun erfüllt.

Wie der Kommissionssprecher schon mehrfach gesagt hat, stehen sich jetzt zwei Konzepte gegenüber. Deshalb macht es keinen Sinn, mit Einzelanträgen daran herumzuflicken. Die Einzelanträge, die wir erhalten haben, bilden mehr oder weniger eine Auswahlsendung an Einzelinteressen, die hier vertreten werden.

Beim Einzelantrag Gmür habe ich nur gelernt - aber immerhin das -, dass die Gastronomie selber verzehrfertige Speisen produziert und da irgendwelche Sonderregelungen wünscht, die mir nicht deutlich werden. Dieser Antrag ist schlichtweg nicht nachvollziehbar.

Herr Brunner möchte eine Sonderregelung für die Milchprodukte und diskriminiert damit sämtliche anderen Produkte, die man vielleicht auch zu 100 Prozent berücksichtigen möchte.

Die Einzelanträge, die zu Absatz 3 vorliegen, erwecken auf den ersten Blick den Anschein, dass sie eine Vereinfachung der auf Anhieb nicht ganz verständlichen Regelung brächten. Es ist aber im Grundsatz vielmehr eine heftige Störung des Konzepts, denn wir müssen uns bewusst sein, dass wir in Absatz 1bis die Prozentsätze festlegen, in Absatz 2 sind die Ausnahmen, und in Absatz 3 steht, auf welcher Basis diese Prozentsätze berechnet werden sollen.

Ich habe vom Vizedirektor des Instituts für geistiges Eigentum eine einleuchtende Erklärung dazu erhalten, was dieser Absatz 3 in der Form der Einzelanträge Noser und Vogler bedeuten würde. Es käme etwa dem gleich, dass ein Unternehmen eine Lohnerhöhung von 60 Prozent ausruft, alle würden jubeln, und dann käme aber der Nachsatz: Die Lohnerhöhung gilt nur für Löhne ab 200 000 Franken. Das kann ja wohl nicht die Lösung sein.

Auch der Einzelantrag Parmelin brächte eine ganz heftige Benachteiligung, in diesem Fall jetzt eben der Nahrungsmittelindustrie.

Ich bitte Sie, allen Gelüsten bei diesen Einzelanträgen eine Absage zu erteilen und sich für das Konzept der Kommissionsmehrheit zu entscheiden. Die FDP-Liberale Fraktion hat sich bezüglich des Antrages der Minderheit Sommaruga Carlo ebenfalls für die Mehrheit entschieden.