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Pardini Corrado · Nationalrat · 2012-03-15

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-15

Wortprotokoll

Die vorliegende Interpellation überrascht die SP-Fraktion materiell, inhaltlich und formal. In formaler Art und Weise muss hier auch festgehalten werden, dass sich die dringliche Interpellation auf ein hängiges Rechtsverfahren bezieht, das beim Departement von Bundesrat Schneider-Ammann angesiedelt ist. Es ist fraglich, ob sich das Parlament direkt in ein hängiges Verfahren einmischen soll; das sollten sich die Interpellanten mindestens überlegen.

Die Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV ist ein Rechtsverfahren, das haben die Vorrednerin und die Vorredner bereits gesagt. Es wird dann eingeleitet, wenn die Sozialpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, sich auf einen GAV haben einigen können und gemeinsam der Ansicht sind, dass dieser GAV auf die gesamte Branche ausgeweitet werden soll. Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände müssen dann wichtige Kriterien bezüglich der Repräsentativität, des öffentlichen Interesses, der wirtschaftlichen Auswirkungen und Weiteres mehr erfüllen und dies auch belegen, damit der Bundesrat dem Gesuch auf Allgemeinverbindlicherklärung überhaupt zustimmt. Nach der Publikation erfolgt ein Rechtsverfahren mit Rechtsmitteln und anschliessend dann allenfalls die Allgemeinverbindlicherklärung. Sämtliche legitimierten Parteien, zu denen auch jene gehören, die mutmasslich Anlass zu dieser Interpellation gaben, haben die Möglichkeit, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Ich gehe davon aus, dass diese Interessen auf der Stufe des Departementes, aber auch in einem allfälligen Anfechtungsverfahren korrekt gewichtet werden.

Zum Materiellen: Wir spüren bei der Interpellationsbegründung, namentlich auch bei dem, was jetzt von Herrn Noser verlangt wurde, ein Grundmisstrauen gegenüber dem Instrument der GAV, gegen die Sozialpartnerschaft und vor allem gegen die Möglichkeit der Behörden, einen GAV allgemeinverbindlich zu erklären und damit einen wichtigen Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährdeter Branchen sicherzustellen. Von links bis rechts heben Politiker und Politikerinnen immer wieder hervor, wie gut die Sozialpartnerschaft für die Schweiz ist, wie wichtig der damit verbundene soziale Friede für die Stabilität der Schweiz sei. Die Basis dieser vielgelobten Sozialpartnerschaft bilden die GAV. Von einer schleichenden Ausdehnung von GAV auf andere Branchen zu sprechen, wie das Kollege Noser gemacht hat, als handle es sich um eine Seuche, ist schlicht absurd und steht in krassem Widerspruch zum hochgehaltenen Prinzip der Sozialpartnerschaft.

Die Allgemeinverbindlicherklärung stellt seit Langem nicht nur eine bewährte Praxis dar, sondern ist mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ein entscheidender Grundpfeiler unserer gemeinsamen Vereinbarung zum Schutz und zur Verteidigung der Löhne. Es muss festgehalten und unterstrichen werden, dass in diesem Land der Weg der bilateralen Verträge, der ja für die Schweizer Wirtschaft - und für die Schweiz auch politisch und gesellschaftlich - bis jetzt ein Erfolgspfad war, nur dann weiterhin begangen werden und Mehrheiten finden kann, wenn die Löhne und die Arbeitsbedingungen in der Schweiz geschützt werden, wenn das Prinzip, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden, auch durchgesetzt und von den Institutionen und von der Politik auch garantiert wird.

Die Mittel, um das durchzusetzen, sind nicht nur Kontrollen und Sanktionen, wie sie oft hier verlangt werden; das ist nur die eine Seite. Auf der anderen Seite sind eben auch die materiellen Bestimmungen wie die Löhne und Arbeitsbedingungen zu schützen und zu definieren. Das wirksame Mittel, um das zu erreichen, sind die GAV und die Allgemeinverbindlichkeit dieser GAV, um auch Aussenseiter zu erfassen, die sich diesen GAV nicht unterstellen wollen.

In einem geöffneten Arbeitsmarkt sind dies unabdingbare Voraussetzungen. Es gibt subsidiär die Möglichkeit, staatliche Minimallöhne zu erlassen. Es gibt den Weg des Normalarbeitsvertrags oder den Weg, den wir mit dem Einreichen der Mindestlohn-Initiative beschritten haben. Der bevorzugte Weg aber sind auch für die Gewerkschaften, das möchte ich hier unterstreichen, möglichst allgemeinverbindlich erklärte GAV. Sie entstehen auf der Basis der gelebten Sozialpartnerschaft. Genau darüber sprechen wir hier. Wer dieses Verfahren torpediert, stellt diesen Grundsatz infrage.

Das Gastgewerbe ist eine Branche, die dumpinggefährdet ist. Der Anteil an Immigrantinnen und Immigranten ist in dieser Branche sehr hoch. Aus diesem Faktor ergibt sich die Tatsache, dass diese Branche einen besonderen Schutz benötigt. Liest man die vorliegende Interpellation und hört man der Argumentation von Herrn Noser zu, so merkt man: Er spricht vom Gastgewerbe, als wäre immer noch alles so wie vor vierzig Jahren und als hätte es in dieser Branche nicht schleichend dramatische Veränderungen gegeben. Heute gibt es immer mehr Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien, Tankstellenshops und viele mehr, die gastgewerbliche Dienstleistungen anbieten. Sie dehnen ihren Anteil am Gesamtkuchen der gastgewerblichen Dienstleistungen laufend aus und sind für die Kundinnen und Kunden zugänglich wie das herkömmliche Gastgewerbe. Viele dieser Betriebe profitieren aber davon, und das ist der Kern der Auseinandersetzung, dass sie für das Personal, das im gastgewerblichen Teil arbeitet, keinen GAV einhalten müssen, und erschleichen sich damit ungerechterweise einen Wettbewerbsvorteil. Diese Entwicklung ist stossend und öffnet dem Lohndumping Tür und Tor. Dem wollen die Parteien des GAV des Gastgewerbes, Arbeitgeber wie Gewerkschaften, einen Riegel vorschieben, indem sie mit der Unterstellung dieser Betriebe unter den GAV des Gastgewerbes für gleich lange Spiesse in diesem Gewerbe sorgen.

Es muss also festgehalten werden - und damit schliesse ich -: Dieser Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe ist eine elementare Voraussetzung dafür, dass der Weg der bilateralen Verträge weiterbeschritten werden kann. Für mich ist zentral: Wenn die bürgerliche Seite Sozialpartnerschaft und Gesamtarbeitsverträge in dieser Art und Weise torpediert, wie das die Interpellanten tun, dann torpediert sie schlichtweg den bilateralen Weg und die Personenfreizügigkeit. Dementsprechend rate ich den Interpellanten, den Rechtsweg zu beschreiten, die Gewaltentrennung zu berücksichtigen und zu wahren und in Zukunft solche Debatten zu vermeiden.