Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-06-11
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-11
Wortprotokoll
Die letzten Bemerkungen von Frau Aeppli Wartmann machen einen ja beinahe glauben, man würde Asylbewerbern und Schutzbedürftigen jede medizinische Behandlung verweigern, wenn man die Motion Raggenbass unterstützen würde. Herr Raggenbass verlangt jedoch in keiner Art und Weise, dass keinerlei medizinische Behandlungen erfolgen dürfen. Im Gegenteil geht es ja eben gerade darum, Missbräuche bekämpfen zu können. Daher unterstützt die FDP-Fraktion diesen Vorstoss in der Form der Motion.
Es ist unbestritten, dass eine automatische Aufnahme der Asylsuchenden in die obligatorische Krankenversicherung ab dem ersten Tag ihrer Anwesenheit dazu führt, dass die Attraktivität der Schweiz als Aufnahmeland gesteigert wird. Sicher gilt dies für Leute, die aus Ländern kommen, in denen das Gesundheitswesen weniger gut ausgebaut ist, in denen medizinische Leistungen nicht für alle zugänglich sind. Sie kommen nun in ein Land, in dem ab dem ersten Tag jegliche Krankheiten - auch solche, die bereits seit zehn, fünfzehn Jahren oder noch länger bestehen - sofort behandelt werden, ohne dass eine Gegenleistung erbracht werden muss. Es können uns sehr viele Ärzte bestätigen - auch Ärzte aus Kliniken im Kanton Zürich -, dass hier medizinische Massnahmen getroffen werden, die letztendlich zu einer grossen Verteuerung des Gesundheitswesens und damit der Prämien führen.
In der Motion Raggenbass steht keineswegs, wie lange eine Karenzfrist dauern soll. Es steht auch nicht darin, dass eine Karenzfrist bei allen Krankheiten gleich ausgestaltet werden soll und dass notwendige medizinische Behandlungen abgelehnt werden sollen, im Gegenteil. Die Karenzfrist soll für die Aufnahme in die Versicherung gelten.
Aus meiner Erfahrung als Mitglied einer Fürsorgebehörde weiss ich, dass auch die persönliche Betreuung besser erfolgen konnte, als die Regelung noch vorsah, dass die Gemeinden die Beiträge an die Krankenversicherungen aus den Zulagen bezahlen mussten, die sie vom Bundesamt für Flüchtlinge pro Asylbewerber erhielten. Die Kranken kamen zuerst einmal vorbei, fragten, zu welchem Arzt sie gehen sollten, und wurden entsprechend beraten. Aus der Kenntnis der einzelnen Bewerber wusste man auch, ob eine Krankheit wirklich akut war. Es gab eben sehr viele Bewerber, die laufend medizinische Behandlungen beanspruchten.
Dass die Probleme erkannt sind, zeigt ja auch die Arbeitsgruppe, die im Auftrag des EJPD Untersuchungen durchgeführt hat und nach Verbesserungen sucht, wie sie auch in Deutschland gefunden worden sind. Wenn die Motion überwiesen wird, so heisst das eben auch, dass im Rahmen der laufenden Asylgesetzrevision - wie es Frau Aeppli Wartmann angetönt hat - Lösungen gefunden werden müssen. Das verhindert keineswegs eine qualitativ gute Behandlung, sondern es reduziert die Attraktivität der Schweiz als Aufnahmeland in einem gewissen Umfang, ohne dass die medizinische Behandlung deshalb qualitativ schlechter wird.