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AB 124115

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Die SGK hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar dieses Jahres die Motion 11.3281 geprüft und empfiehlt Ihnen, diese abzulehnen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, für die zweite Säule einen vom Alter der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers unabhängigen, einheitlichen Beitragssatz zu schaffen, weil mit den heutigen Abstufungen mit zunehmendem Alter 7, 10, 15 oder 18 Prozent des versicherten Einkommens einbezahlt werden müssen. Damit habe die älteste Alterskategorie die höchsten Beiträge zu leisten und diese weit höhere Belastung sei gegenüber den Jüngeren unsozial und vermindere die Arbeitsmarktfähigkeit der Älteren, weil sie für die Unternehmen einfach zu teuer seien.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung, der Nationalrat hat sie in der Herbstsession mit 93 zu 70 Stimmen angenommen.

Mit dem Vorstoss wird ein Thema aufgegriffen, mit dem wir uns in regelmässigen Abständen immer wieder befassen müssen. Die Frage ist immer dieselbe: Ist es nicht stossend, dass 25- bis 34-jährige Arbeitnehmer nur 7 Prozent ihres versicherten Einkommens als Beitrag an die Pensionskasse abgeben müssen, 35- bis 44-jährige 10 Prozent, aber 45- bis 54-jährige 15 Prozent und 55- bis 65-jährige sogar 18 Prozent?

Die Kommission lehnte dieses Begehren aus drei Hauptgründen ab:

1. Das BVG ist ein Rahmengesetz, und die Kassenverantwortlichen können schon heute gleiche Altersgutschriften für jede Altersklasse festlegen. Etwa ein Drittel der Kassen macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Es ist aber nicht ganz einfach, weil höhere Altersgutschriften von jüngeren Arbeitnehmern und tiefere von den älteren das Altersguthaben markant schmälern könnten, weil die Jungen weniger verdienen als die Erfahrenen. Das würde dann im Alter zu einer kleineren Rente führen.

2. Mit Absicht wurden die Altersgutschriften dann am höchsten festgelegt, wenn die finanzielle Belastung durch die Ausbildung der Kinder in den meisten Fällen abgeschlossen ist. Mit einer Nivellierung der Beiträge müsste der Beitragssatz bei den 35- bis 44-Jährigen etwa um einen Drittel steigen. Das beträfe somit Personen in der Lebensphase, in der die Familienpflichten am kostenintensivsten sind.

3. Die Kommission weist darauf hin, dass bei der Behandlung früherer, ähnlich lautender Vorstösse festgestellt worden ist, dass durch eine andere Staffelung der Beitragssätze die Stellung älterer Arbeitnehmer nicht wesentlich verbessert wird. Wir haben das aber bei der Strukturreform in einem eigenen Kapitel getan.

Das sind die wesentlichen Gründe, weshalb Ihnen die Kommission einstimmig empfiehlt, diese Motion abzulehnen.

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