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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-02-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-02-28

Wortprotokoll

Ich bin eigentlich ziemlich erstaunt über diese Diskussion. Deshalb erlaube ich mir auch, nochmals ein bisschen zurückzublenden. Wir haben 2005 für Fälle zwischen 0,5 und 0,79 Promille die Atemprobe eingeführt. Was ist passiert? Genau das, was sich der [PAGE 24] Gesetzgeber erhofft hatte: Es gab mehr Kontrollen, und man konnte die Zahl der alkoholbedingten Unfälle um die Hälfte reduzieren. Auch mit der unsicheren Atemprobe - die alten Geräte sind tatsächlich noch ein wenig unsicherer als die heutigen - ist das gelungen. Natürlich, Frau Keller-Sutter, gibt es im Einzelfall Polizeien oder Täter, die die Ergebnisse bezweifeln. Das gibt es auch bei den Geräten zur Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen, das wird es immer geben, aber das ist beim Gros der Fälle völlig vernachlässigbar.

Der heutige Vorschlag der Kommission ist eine sichere Lösung. In ganz Europa ist dieses System eingeführt. Keines unserer Nachbarländer, die über Jahre Erfahrungen mit der beweissicheren Atemalkoholprobe gesammelt haben, will zurück zur Blutprobe. Weshalb? Die Blutprobe ist sehr aufwendig und teuer. Die Polizisten - das heisst nicht einer, sondern eben zwei - müssen die Person ins Spital oder zum Arzt begleiten. Sie müssen warten, bis diese Blutprobe durchgeführt ist, und erst dann dürfen sie wieder ihren eigentlichen Dienst versehen. Vielleicht geht das eine Stunde. Wenn ein Spital in der Nacht sehr viele Notfälle in der Aufnahme hat, dann kommen wahrscheinlich zuerst die Notfälle dran, bevor dann noch dem Betroffenen das Blut abgenommen wird. Das braucht Zeit, und das schwächt die Sicherheit.

Wir wollen auch - das wurde jetzt ebenfalls von Herrn Gutzwiller korrekt gesagt - in allen Fällen an der Blutprobe festhalten, in denen jemand einen Nachtrunk behauptet oder in denen der Verdacht auf Konsum von anderen Drogen, Medikamenten oder was auch immer besteht. In diesen Fällen wird wie heute die Blutprobe durchgeführt. Mit Verlaub, Herr Gutzwiller, wenn ein Polizist Sie in der Nacht anhält, muss dieser auch einschätzen: Ist der Herr Gutzwiller jetzt noch fahrfähig? Es ist also heute wie morgen eine Einschätzung. Die Polizisten haben viel Erfahrung und können ein relativ gutes Urteil fällen. Im Zweifelsfall können sie auch entscheiden: Okay, ich führe jetzt eine Atemprobe durch. Wenn sie das Gefühl haben, ein Angehaltener ist bezüglich Fahrfähigkeit so auf der Grenze, können sie auch nachträglich noch sagen: Ich schicke Sie ins Spital, denn Sie sind ein Grenzfall. Oder: Ich werde den Verdacht nicht los, dass bei Ihnen auch sonst etwas nicht stimmt. Das entscheidet der Polizist vor Ort, und wie heute hat er auch mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit dazu. Aber es ist und bleibt eine Einschätzung vor Ort, was die adäquate Lösung ist.

Die Geräte sind international genormt, sie haben eine Bauartprüfung zu bestehen, und sie unterstehen einer Eichpflicht. Natürlich, gegenüber einer Blutprobe gibt es eine geringere Sicherheit, ein Gerät hat immer auch einen Unsicherheitsfaktor. Ob Sie jetzt aber mit einer Atemprobe bei 1,1 Promille oder mit einer Blutprobe bei 1,05 Promille landen, ändert ja nichts an der Tatsache, dass der Tatbestand des Fahrens in angetrunkenem Zustand erfüllt ist. Der Unterschied ergibt sich aus einem in Kauf zu nehmenden Ungenauigkeitsfaktor.

Und nochmals - vielleicht auch an die Adresse von Herrn Recordon -: Der Fahrer hat jederzeit das Recht, eine Blutprobe zu verlangen. Es ist auch uns wichtig, dass der Beschuldigte dieses Recht hat und somit die Methodik der Atemprobe anzweifeln und die entsprechenden Probleme umgehen kann, wenn er eine absolut beweissichere Blutprobe wünscht. Auch heute ist es so, dass in einem Strafverfahren ja nur die Korrektheit der Beweiserhebung geprüft wird; das ist auch bei Geschwindigkeitsübertretungen so. Es wird also geprüft, ob die beiden Polizisten die Atemprobe richtig gemacht haben und ob das Gerät funktioniert hat. Die Atemprobe ist somit so genau wie die Blutprobe. Auch bei dieser Art und Weise der Kontrolle gibt es gewisse Risiken, kann doch zum Beispiel im Labor einmal eine Blutprobe mit einer anderen vertauscht werden.

Sie finden diese Neuregelung hier im Gesetz, weil der Bundesrat mehr Kontrollen will. Wir wissen, dass das Fahren in alkoholisiertem Zustand in letzter Zeit zugenommen hat. Sie bemängeln, dass es immer wieder zu Raserunfällen kommt: Sehr viele dieser Unfälle werden von Fahrern mit einer hohen Alkoholkonzentration im Blut verursacht. Diese einfache Methode, die sich vor Ort im Polizeiauto anwenden lässt, ermöglicht es uns, die Kontrollen wirklich zu erhöhen und damit Unfälle zu vermeiden respektive die Personen effektiv auch zu warnen. Man kann mit dieser Methode der Atemprobe eine unerlaubte Alkoholkonzentration sehr schnell feststellen.

Für uns trägt diese Methodik tatsächlich zu einer Erhöhung der Sicherheit bei. Meine lieben Freunde, ich bekomme jede Session mindestens einen Vorstoss für weniger Bürokratie und für weniger Aufwand, verbunden mit der Aufforderung, bitte die Kosten zu senken. Was wir hier vorschlagen, trägt dazu bei!

Deshalb bitte ich Sie, Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen.

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