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Stadler Markus · Ständerat · 2012-02-28

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 15 Absatz 8 sind die Tarife so zu gestalten, dass die Transportunternehmungen ihre durch die öffentliche Hand festgesetzten Ziele erreichen können. Sofern die durch die öffentliche Hand festgesetzten Ziele dem öffentlichen Wohl entsprechen, ist dagegen nichts einzuwenden. Es wird darum gehen, Verkehrsleistungen, auch jene in dünner besiedelten Gebieten, effizientes Arbeiten der Verkehrsunternehmungen und vernünftige Preise, inklusive eines angemessenen Gewinns, unter einen Hut zu bringen. Es geht wie bei anderen Themen auch um Verhältnismässigkeit und, was hier den Gewinn im engeren Sinn betrifft, um einen massvollen Gewinn.

Ich bin mit diesem Absatz einverstanden, will aber klar zu erkennen geben, dass mit diesem Absatz nicht gemeint sein kann, dass künftig deswegen bei einem marktmächtigen Betrieb dem möglichen Phänomen überhöhter administrierter Preise gerade im Fernverkehr keine Beachtung mehr geschenkt werden kann. Auf Deutsch: Die Gewinnziele zum Beispiel der SBB sind auch an anderen öffentlichen Zielen zu messen, und überhöhte Preise sind auch künftig zu verhindern. In diesem Sinne ist auch den Empfehlungen des Preisüberwachers bei der Definition der Ziele gebührend Rechnung zu tragen, dies umso mehr, als seine Befugnisse in Zukunft beschränkter sein werden als heute.