Stöckli Hans · Ständerat · 2012-03-05
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-05
Wortprotokoll
Der Sprecher der Mehrheit hat es hier vorhin dargelegt: Die Minderheit sieht schon, dass es im Bereich der Ausländerkriminalität Probleme gibt, aber diese Mängel - Herr Engler, Sie haben das auch ausgeführt - sind nicht durch gesetzgeberische Aktivitäten zu beseitigen. So liegt beispielsweise bei den Ziffern 1 bis 4, wo es um die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund geht, das Problem nicht bei fehlenden finanziellen Mitteln, sondern darin, dass die Personen sich weigern mitzuarbeiten und auch bei der Beschaffung der nötigen Reisepapiere nicht behilflich sind. Dementsprechend kann man noch so viele Gesetze machen - nützen wird dies nichts. Die gesetzlichen Grundlagen sind heute gegeben, der Vollzug ist das Problem. Auch betreffend das in Ziffer 5 aufgeführte Problem ist es so, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Vereinheitlichung vorhanden sind und dementsprechend eine gesetzgeberische Tätigkeit keinen neuen Impuls verleiht.
Das Hauptproblem ist, dass der Vorstoss in Ziffer 6 verlangt, dass Rekursverfahren gegen negative Asylentscheide nicht länger als ein Jahr dauern dürfen. Das ist eine Forderung, welche unsere Verfassung ritzt - indem man nämlich den Gerichten vorschreibt, wie viel Zeit sie für die Beurteilung eines Verfahrens zur Verfügung haben. Artikel 191c unserer Bundesverfassung sagt aber klar, dass wir dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit frönen. Dieser Grundsatz würde mit dieser Forderung klar eingeschränkt. Selbstverständlich besteht auch die Pflicht der Gerichte, aktiv zu sein. Es gilt das Beschleunigungsgebot, und wir haben auch die Instrumente der Rechtsverzögerungs- oder Rechtsverweigerungsbeschwerden. Aber wir haben sicher kein Instrument, das uns erlauben würde, darüber zu legiferieren, wie viel Zeit eine unabhängige richterliche Behörde beanspruchen darf, um einen Entscheid zu fällen. Diesen Makel hat der Vorstoss leider ganz klar.
Dazu kommen noch zwei Überlegungen betreffend den Vollzug der Strafe im Herkunftsland. Da hat die Schweiz alles getan, was sie tun konnte. Die Schweiz hat die entsprechenden Übereinkommen mit den Zusatzprotokollen unterzeichnet, und seit Herbst 2004 sind sie für uns auch in Kraft. Das Problem liegt aber nicht in der Schweiz, sondern darin, dass noch nicht genügend Staaten die Ratifikation vorgenommen haben, womit eben auch die Möglichkeit bestünde, die Vereinbarungen durchzusetzen.
Zum letzten Punkt, zur Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Polizeikorps, dem Grenzwachtkorps und der Zollverwaltung: Sie haben es gesagt, Herr Engler, nicht an der Gesetzgebung liegt es, sondern daran, dass man bisher nicht genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt hat. Entsprechende Anträge wurden schon mehrmals gestellt, und Sie müssen nichts anderes tun, als bei der nächsten Budgetdebatte die entsprechenden Mittel zu bewilligen, damit die nötigen Stellen, die zahlenmässig bereits festgehalten wurden, auch bewilligt werden können.
Das sind die Gründe, weshalb man den Vorstoss, der nichts ändert und nur zusätzlichen Aufwand bringt, ablehnen sollte.