Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-05
Wortprotokoll
Ich muss zuerst doch noch ganz kurz in Erinnerung rufen, von welchen Personen wir hier sprechen. Es sind Asylbewerber, deren Gesuch unter Berücksichtigung aller Beschwerdemöglichkeiten rechtskräftig abgelehnt worden ist und deren Wegweisung, auch das ist abgeklärt, zulässig, zumutbar und möglich ist. Das ist die Voraussetzung; das muss man sich schon in Erinnerung rufen.
Wenn sie bereit sind auszureisen, organisiert man ihnen die Reise, und sie bekommen noch Rückkehrhilfe. Wenn sie sich aber weigern zu kooperieren, wenn sie ihre Identität nicht preisgeben, wenn sie verhindern, dass man ihre [PAGE 84] Identität feststellen kann, wenn sie ein ganzes Verfahren hinter sich haben, bei dem sie zu Recht auch wirklich alle Möglichkeiten hatten, Beschwerden einzureichen, wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist und die Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich ist, dann ist es auch legitim, dass der Staat ein anderes Regime fährt. Für diese Personen gilt dann die Nothilfe. So viel noch einmal zu den Voraussetzungen, damit man sich dessen bewusst ist.
Die Frage, inwieweit der Bund hier den Kantonen Vorgaben machen kann, haben wir im Rahmen der Interpellation Seydoux 11.3792 schon dahingehend beantwortet, dass die Bundesverfassung dem Bund keine Möglichkeiten gibt, den Kantonen im Bereich der Nothilfe irgendwelche Vorschriften zu machen, weil die Nothilfe eben in der Kompetenz der Kantone ist. Das ist nicht einfach ein Versuch, sich zu verstecken, sondern wir müssen diese Kompetenzverteilung respektieren.
Es ist aber nicht so, dass die Kantone mit der Pauschale, die ihnen der Bund gibt, machen können, was sie wollen; die Kantone müssen dieses Geld für die Nothilfe verwenden. Es ist übrigens, mit Stand 2012, eine Pauschale von 6111 Franken für jede Person, deren Wegweisung beschlossen worden ist. Wir sehen im Moment keine Möglichkeit, den Kantonen Vorschriften zu machen, wie sie dieses Geld zu verwenden, wie sie es auszuzahlen haben. Wenn man ihnen Vorschriften machen wollte, müsste man die Verfassung ändern.
Ich kann Ihnen aber sagen - das hat man ja auch gewünscht, als man diese Nothilfe eingerichtet hat -, dass auch ein Monitoring läuft, dass wir immer auch versuchen, zu begleiten und mit den Kantonen abzuklären, was die Auswirkungen sind. Ich finde es richtig, dass man immer wieder überprüft, ob man den Effekt erzielt, den man sich davon versprochen hat.
Die Grundausgangslage ist aber eben schon, dass wir der Meinung sind, eine Änderung des Regimes sei gerechtfertigt, weil diese Personen ein abgeschlossenes, rechtskräftiges Verfahren hinter sich haben und dann eigentlich - ja, wir sind in einem Rechtsstaat - die Ausreise auch antreten müssen.