Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-06
Wortprotokoll
Ich nehme die Kritik von Herrn Zanetti auf, und ich möchte Ihnen jetzt nicht darlegen, welche Banken Vorschriften haben oder anwenden, die auf einen auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) abstellen. Es ist so, dass sie wirklich allen offenstehen, theoretisch allen offenstehen, aber man muss auch wissen, dass die Umsetzung solcher auf Rating basierender Ansätze viel aufwendiger ist, als den Standardansatz zu übernehmen. Von daher sind es eine Vielzahl kleinerer Bankinstitute, die mit dem Standardansatz fahren. Darum ist eigentlich die Frage, ob es möglich ist oder nicht, viel weniger entscheidend als die Frage, wer es tatsächlich macht. Es sind vor allem die grossen Banken, die mit dem IRB-Ansatz fahren.
Jetzt zur Frage von Herrn Stadler, zur Frage der Einführung der verschärften Eigenmittelanforderungen: Es ist so, wir sind daran, die Eigenmittelverordnung anzupassen. Wir haben zwei Ansätze. Der erste ist der antizyklische Puffer - also die Eigenmittelunterlegung, je nachdem, wie die Wirtschaft verläuft -, der auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank dann eingeführt werden soll. Dieser Ansatz, der auch mit "Basel III" in Übereinstimmung ist, wird spätestens auf den 1. Januar 2013 in der Verordnung umgesetzt. Das ist so terminiert.
Der zweite Ansatz ist die Risikogewichtung bei Hypotheken, also vom Hypothekarempfänger, vom Schuldner einer Hypothek aus gesehen. Wie kann man die Risikogewichtung ausgestalten, bzw. was ist der Mindestansatz an festen Barmitteln, den eine Person einbringen muss, wenn sie eine Liegenschaft erwirbt und Hypotheken braucht? Das ist die zweite Frage, die sich auch im Zusammenhang mit der Anpassung der Eigenmittelverordnung stellt. Dort gibt es zwei Möglichkeiten, das Problem zu lösen. Es geht dort auch um die Tragbarkeit für jeden Einzelnen und dann letztlich auch für das Bankinstitut. Man kann es über die Eigenmittelverordnung lösen, entsprechend dem Ansatz, den wir für den antizyklischen Puffer haben. Man kann das Problem aber auch im Bereich der Selbstregulierungsvorschriften der Banken lösen, diese dann für verbindlich erklären und von der Finma beaufsichtigen lassen. Das sind die zwei Möglichkeiten, die wir im Moment prüfen.
Welche Regelung auch immer man nimmt, ob man auf der Schiene Selbstregulierung fährt oder ob man auf der Schiene Verordnung fährt: Sie wird spätestens am 1. Januar 2013 in Kraft sein. Entweder ist es eine Verordnung des Bundesrates, oder es ist eine Selbstregulierungsvorschrift der Banken, für verbindlich erklärt und durch die Finma überwacht. Aber beides ist spätestens auf den 1. Januar 2013 in Kraft.