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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-06

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-06

Wortprotokoll

Wenn wir uns mit solchen gewünschten Abzügen auseinandersetzen, müssen wir uns immer die Frage stellen, wo sie wirken und ob sie so wirken, wie wir uns das vorstellen und wie es sozial- und gesundheitspolitisch richtig ist. Sie sagen, dass es eine Mittelstandsförderung sei. Wenn man die Rechnung macht, muss man zuerst einmal definieren, wer der Mittelstand ist. Sie können den Mittelstand eigentlich nicht über einen Betrag definieren. Wir definieren den Mittelstand heute steuerrechtlich über die Einkommensverteilung. Gemäss der Einkommensverteilung liegt der Mittelstand zwischen der Kategorie der Einkommensschwächsten mit einem Anteil von 20 Prozent und der Kategorie der Einkommensstärksten mit einem Anteil von 20 Prozent. Wenn Sie von diesem Modell ausgehen, sehen Sie, dass der Abzug, der hier vorgeschlagen wird - zur Qualität dieses Abzuges werde ich dann noch etwas sagen -, vor allem bei den Steuerpflichtigen in den obersten Einkommensschichten wirkt und nicht beim Mittelstand, was man ja gerne hätte und auch politisch gerne vertritt.

Was ist die Qualität dieses Versicherungsabzugs? Versicherungsprämien sind - wie verschiedene andere Kosten, die wir haben - Lebenshaltungskosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen. Man kann daher auch nicht sagen, dass es Gewinnungskosten sind und dass man sie unter dem Titel Gewinnungskosten abziehen kann; das wurde auch nie gemacht. Versicherungsabzüge sind sozialpolitische Abzüge. Die Versicherungsprämien haben, wie verschiedene andere Aufwände auch, mit der direkten Einkommenserzielung nichts zu tun.

Zur Erhöhung: In der Begründung der Motion wird von einer "deutlichen" Erhöhung gesprochen. Ich gehe daher davon aus, dass auch "deutlich" gemeint ist; ich werde mich zu den Zahlen noch äussern. Wenn man einen solchen Versicherungsabzug erhöht, sieht man, dass aufgrund der Steuerprogression vor allem die oberen Einkommensschichten davon profitieren. Bei diesen Haushalten fallen die Prämienlasten der Krankenkassen weniger stark ins Gewicht als bei den Mittelstandshaushalten. Die Mittelstandshaushalte können heute aber auch nicht von der Prämienverbilligung profitieren.

Mit anderen Worten: Selbst wenn der Versicherungsabzug erhöht würde, wären Mittelstandshaushalte von den steigenden Krankenkassenprämien am stärksten betroffen, da sie kaum von der Prämienverbilligung profitieren. Auch von der progressionsbedingten Steuerentlastung könnten sie sehr wenig profitieren. Sie wären daher doppelt benachteiligt: zum einen, weil den Haushalten des Mittelstands die Prämien unverhältnismässig stärker zur Last fallen, und zum andern, weil sie wenig von dieser progressionsbedingten Steuerentlastung profitieren könnten.

Wenn Sie das wollen, dann können Sie es nicht mit der Entlastung des Mittelstandes begründen. Herr Ständerat Schmid, gerade Ihre Begründung zeigt, dass das Problem bei der heutigen Verteilung der Prämienverbilligung liegt, das heisst, bei den Ansätzen, die ja von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Es gibt Kantone, die zwar keinen so grossen Versicherungsabzug haben wie der Kanton Graubünden, aber die Prämienverbilligung über eine breitere Bevölkerungsgruppe streuen. Die Modelle sind von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich.

Wir haben tatsächlich einmal die Mindereinnahmen mit den Ansätzen berechnet, die Ständerat Schmid erwähnt hat - 8400 Franken für Ehepaare, 4200 Franken für Einzelpersonen. Wir haben dann festgestellt, dass das 620 Millionen Franken an Mindereinnahmen ergeben würde. Wenn man jetzt den Prämienabzug in der Höhe der günstigsten obligatorischen Krankenversicherung berechnet - das wäre wahrscheinlich realistisch, zumindest wenn man von einer deutlichen Erhöhung ausgehen würde -, dann wird man je nach Franchise, die der Rechnung zugrunde liegt, von Mindereinnahmen zwischen 130 und 465 Millionen Franken ausgehen müssen.

Diese Mindereinnahmen müssen gegenfinanziert werden, das ist auch klar. Das kann man beispielsweise mit einer Erhöhung der Grenzsteuersätze bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen machen. Dann entlasten Sie die gleichen Personen auf der einen Seite und belasten Sie auf der anderen Seite. Das ist nicht wahnsinnig originell. Zum Teil gibt es natürlich noch einmal eine Mehrbelastung des Mittelstandes, wenn Sie die Grenzsteuersätze erhöhen. Ich denke, das ist nicht zielführend.

Zur Anbindung an den Landesindex der Konsumentenpreise: Es ist richtig gesagt worden, dass wir die kalte Progression jetzt jährlich ausgleichen. Wenn wir diese Versicherungsprämien anschauen, sehen wir, dass in der Erhöhung der Versicherungsprämien nicht nur die Teuerung enthalten ist, sondern auch die Mengenausweitung. Insofern muss man sich schon fragen, ob es richtig wäre, diese hier vom Landesindex der Konsumentenpreise zu entkoppeln. Ich meine, nein. Ich meine, man müsste sie hier anbinden und so berücksichtigen. Noch einmal: Wenn Sie ein Problem beim Mittelstand in Bezug auf die zu hohen Lasten im Gesundheitsbereich orten, dann müsste man das wahrscheinlich bei der individuellen Prämienverbilligung angehen.

Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen.