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Jenny This · Ständerat · 2012-03-06

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-06

Wortprotokoll

Ich möchte Sie ebenfalls bitten, der Minderheit zuzustimmen. Anerkannte Flüchtlinge haben heute schon ein Bleiberecht. Sie haben im Minimum den Ausweis B. Also geht es heute lediglich um den Flüchtlingsstatus. Die parlamentarische Initiative will, dass Niederlassungsbewilligungen an anerkannte Flüchtlinge nach gleichen Kriterien erteilt werden wie an Personen aus Drittstaaten. Heute sind das zehn Jahre, später vielleicht sieben oder fünf Jahre, aber die parlamentarische Initiative will, dass das für beide Kategorien genau gleich gehandhabt wird.

Kollege Föhn hat es gesagt: Es ist stossend, dass Personen aus dem Asylbereich anders behandelt werden. Die Mehrheit begründet das mit der besseren Integration auf dem Arbeitsmarkt. Aber das stimmt ja gar nicht! Das können Sie heute schon tun. Es geht nicht an, dass anerkannte Flüchtlinge praktisch gleich behandelt werden wie EU-Bürger. Wo liegt denn heute noch der Unterschied zwischen einer sogenannten B-Bewilligung, wie sie eben die anerkannten Flüchtlinge haben, und der sogenannten C-Bewilligung, sprich Niederlassungsbewilligung? Diejenigen mit der B-Bewilligung unterliegen der Quellensteuer, diejenigen mit der C-Bewilligung, sprich Niederlassungsbewilligung, werden genau gleich veranlagt wie wir alle.

Den Personen mit der Niederlassungsbewilligung müssten Sie den Familiennachzug gewähren, auch wenn die betreffende Person von der Sozialhilfe abhängig oder auf die Fürsorge angewiesen ist. Das ist der grosse Unterschied. Bei den B-Bewilligungen muss der Gesuchsteller den Beweis erbringen - also heute der anerkannte Flüchtling oder solche Personen, von denen viele in meinem Geschäft arbeiten -, dass er eine Arbeit hat, dass er eine Wohnung zur Verfügung stellen kann, dass er den Lebensunterhalt selber bestreiten kann. Hier liegt der grosse Unterschied.

Wieso wollen wir den Vorteil, den wir heute haben, zunichtemachen? Wenn wir als Land für diese Personen wirklich noch attraktiver werden wollen, dieser Tendenz noch mehr Schub und zusätzliche Dynamik verleihen wollen, dann brauchen wir nur genau das zu machen, was die Mehrheit will! Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dass man dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gibt.

Denn die anerkannten Flüchtlinge können sich integrieren. Sie können bei mir eine Arbeitsstelle suchen. Ich habe Dutzende von Leuten von beiden Seiten, und auch diejenigen mit den B-Bewilligungen bestätigen mir, dass sie keinen Nachteil haben, ausser natürlich, wenn sie bereits nach fünf Jahren die Niederlassung wollen. Aber für diejenigen, die arbeiten, die integriert sein wollen, macht das keinen Unterschied. Sie warten einfach zehn anstatt fünf Jahre. Aber das tragen alle mit der B-Bewilligung mit Fassung, und ich hatte mit Leuten mit der B-Bewilligung in den letzten Jahren überhaupt nie ein Problem. Also ist das eine Frage der Redlichkeit, dass wir sagen: Denjenigen, die sozial abhängig sind, die auf die Fürsorge angewiesen sind, wollen wir nicht bereits nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung erteilen, weil das eben Sozialmissbrauch nach sich zieht.

Ich möchte Sie bitten, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Es gibt keinen Grund, das nicht zu tun.