Hess Hans · Ständerat · 2012-03-08
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-08
Wortprotokoll
Die Schweiz hat ihre Präsenz in Libyen aus Solidaritätsgründen und wegen der Interessen, die auf dem Spiel stehen, auch während der Kämpfe so weit als möglich - zuerst über das Büro für humanitäre Hilfe, danach über das Verbindungsbüro in Bengasi - aufrechterhalten.
Die Schweizer Botschaft in Tripolis hat ihre Aktivitäten am 15. Oktober 2011 wiederaufgenommen. In Anbetracht der angespannten Sicherheitslage wurde die Wiedereröffnung der Botschaft von geeigneten Sicherheitsmassnahmen begleitet. An ihrer Sitzung vom 27./28. Oktober 2011 wurde unsere Kommission darüber informiert, dass die Firma Aegis, eine ausländische private Sicherheitsfirma, diesen Schutzauftrag durchführe. Die Kommission - ich betone das: die Kommission - ersuchte den Bundesrat mittels Brief, die Bewachung der Schweizer Botschaft in Libyen möglichst rasch durch eigene Mittel wahrzunehmen und sie so zu planen, dass in Zukunft solche Einsätze der Schweizer Armee umgehend erfolgen können. In der Antwort vom 9. Dezember 2011 erklärte der Bundesrat, dass das VBS und das EDA prüfen werden, ob ab Mitte Januar 2012 ein Schweizer Armeekontingent für den Schutz der Botschaft beauftragt werden kann. Ebenfalls am 9. Dezember beschloss der Bundesrat, ein Detachement der Schweizer Armee, vorerst während sechs Monaten, mit dem Schutz der Botschaft zu betrauen. Die Entsendung des Detachements und der Versand des Materials erfolgten Mitte Januar dieses Jahres. Das Detachement gewährleistet die Übernahme des bestehenden Schutzdispositivs. Seit der zweiten Januarhälfte schützt das Armeedetachement die Botschaft sowie ihr Personal und hilft vor Ort bei der Verstärkung der passiven Sicherheitsmassnahmen mit. Die Verantwortung für diesen Einsatz liegt beim EDA.
Der Bundesrat hat die Botschaft zu diesem Einsatz am 18. Januar 2012 verabschiedet. Die Botschaft beschreibt die Herausforderungen, vor denen die neuen libyschen Behörden stehen, und die Unwägbarkeiten des Transitionsprozesses. Sie erläutert zudem die Grundzüge des Einsatzplans für den Schutz der Botschaft; die Schweizer Soldaten haben insbesondere die Aufgabe, das Botschaftspersonal und das Gebäude zu schützen. Sie müssen zudem die Mission bei der Optimierung ihrer Schutzmassnahmen beraten. Das Detachement besteht aus Mitgliedern des Kommandos Spezialkräfte der Armee, das heisst des Armee-Aufklärungsdetachements 10 und des Spezialdetachements der Militärpolizei.
Es handelt sich um einen Assistenzdienst im Ausland, der auf Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes beruht. Dieser Artikel lautet: "Soweit schweizerische Interessen zu wahren sind, können Truppen zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland eingesetzt werden. Der Bundesrat bestimmt die Art der Bewaffnung." Gemäss Artikel 70 Absatz 1 des Militärgesetzes ist der Bundesrat für das Aufgebot zu diesem Einsatz zuständig. Da der Einsatz länger als drei Wochen dauert, ist nach Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes eine Genehmigung der Bundesversammlung erforderlich. Diese muss in der darauffolgenden Session erfolgen, im konkreten Fall in dieser Session. Der Ablauf des Einsatzes und die Aufteilung der Verantwortlichkeit entsprechen der Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat diese Vorlage am 13. Februar 2012 behandelt. Im Folgenden nenne ich die wesentlichen Argumente, die in ihren Augen für eine Annahme der Vorlage sprechen: Die Kommission kam zum Schluss, dass es eine diplomatische Vertretung in Tripolis braucht, einerseits um unsere Interessen zu vertreten, andererseits weil der Bundesrat den Prozess der Entwicklung zur Rechtsstaatlichkeit begleiten will. Die Schweiz kann dort sehr viel Know-how einbringen. Für effiziente Leistungen braucht es aber Leute vor Ort.
Eine grosse Mehrheit der Kommission unterstützt das Vorgehen des Bundesrates.
Dass die Botschaft bewacht werden muss, ist eine logische Konsequenz der noch instabilen Verhältnisse. Ich verweise hier auf einen Bericht auf Seite 8 der "Neuen Luzerner Zeitung" von heute. Dort wird vermerkt: "Libyen droht auseinanderzubrechen. Der Osten Libyens hat sich unabhängig erklärt. Der Nationale Übergangsrat spricht von einer Verschwörung und droht, notfalls Gewalt einzusetzen." Für die Sicherheit des Personals ist gemäss Wiener Konvention der Staat, in dem sich die Botschaft befindet, zuständig. Weil Libyen aber im Moment die Sicherheit unseres Personals in der Botschaft nicht gewährleisten kann, müssen wir diese Leistungen erbringen. Nach Auffassung der grossen Mehrheit unserer Kommission ist es richtig, dass die Armee diese Aufgabe wahrnimmt. Die Kommission begrüsst es, dass die private Sicherheitsfirma, von der ich einleitend gesprochen habe, durch ein Armeedetachement abgelöst wurde. Das Engagement beinhaltet - das ist uns auch klar - ein gewisses Risiko; das war in der Kommission unbestritten.
Aus all diesen Überlegungen beantragt Ihnen die SiK-SR einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Zur Detailberatung hat die Kommission keine Bemerkungen. Mit der Gesamtabstimmung empfiehlt Ihnen die SiK-SR allerdings mit 10 zu 1 Stimmen, der Vorlage zuzustimmen.