Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-03-12
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-12
Wortprotokoll
Das Positive vorweg: Ich habe nirgendwo gehört, dass das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen nicht berechtigt sei. Es ist eine wirksame Regelung, die vielleicht dem einen oder anderen einfach nicht weit genug geht, wobei sie dem einen oder anderen vielleicht auch zu weit geht. Und deshalb war das damals ein Kompromiss.
Was mich an der Einreichung der Initiative stört - und nicht nur an der Diskussion -: Es ist nicht so, dass nach dem Kompromiss Unterschriften gesammelt worden sind, Frau Maury Pasquier. Sondern es wurde bereits für die Initiative mit den Forderungen, die Sie vor sich haben, gesammelt, währenddem wir noch um die 80 Quadratmeter und um den Arbeitnehmerschutz gerungen haben. Es ist also nicht geschehen, nachdem unsere Gesetzgebung angeblich gescheitert ist, sondern schon während wir in der Phase der Gesetzesberatung waren. Und das stört mich genauso, wie wenn gewisse Kreise bei einer Gesetzgebung bereits anlässlich der Beratung im Erstrat mit dem Referendum drohen. Wir sind hier an der parlamentarischen Arbeit und müssen Lösungen finden. Es wurde nachher, das wurde von verschiedenen Rednern gesagt, kein Referendum gegen das Gesetz ergriffen - auch nicht von den Glarner Wirten.
Es wurde gesagt, dass das Bundesgesetz halt nicht einheitlich umgesetzt werde; man solle sich das mal beim Gurtenobligatorium oder Helmtragen vorstellen; wir seien inkonsequent, wir hätten verschiedene kantonale Regelungen beim Hundegesetz abgelehnt. Weshalb ist das dann anders als beim Passivrauchen? Das Gurtenobligatorium, das Hundegesetz - dort geht es nicht um geschlossene Räume, Raucherlokale sind nicht mobil. Mit dem Auto oder wenn man mit dem Hund spazierengeht, können unmittelbar Kantonsgrenzen überquert werden. Das sind andere Bedingungen, das ist ganz anders umsetzbar. Beim Passivrauchen regelt das Gesetz das Verhalten in fixen Räumen.
Ich musste zwischendurch schon auch schmunzeln. Es war genau dieselbe Diskussion, zum Teil mit anderen Gesichtern als vor drei Jahren, aber die Argumente waren genau dieselben, die letztlich zum heutigen Bundesgesetz geführt haben. Ich kann mich noch gut erinnern: Nach der Einigungskonferenz waren die meisten nicht glücklich. Den einen gingen die 80 Quadratmeter und der Arbeitnehmerschutz viel zu wenig weit, den anderen viel zu weit. Aber dieses Gesetz, das hat sich nachher gezeigt, war nicht einfach die einzige Lösung, sondern eine Formulierung der Mindeststandards. Es ist weiterhin Thema im demokratischen Prozess in den Kantonen; wir haben ja eben diese Regelung hineingenommen, dass die Kantone strengere Regelungen treffen können, wenn das die jeweilige Mehrheit so haben will. Der hart errungene Kompromiss passt sich also massgeschneidert an die demokratischen Gegebenheiten an.
Wir haben es uns auch nicht einfach gemacht - bei der Ausarbeitung des geltenden Gesetzes nicht, aber auch jetzt in der SGK nicht. Es geht auch, Herr Gutzwiller, nicht um irgendeinen Rückweisungsantrag. Der Rückweisungsantrag Stöckli bezieht sich genau auf jene Kompromisse, die wir damals gefunden haben. Es geht nicht einfach um den Arbeitnehmerschutz. Es geht auch nicht nur um das, was die Initianten in ihrem Brief sagen, was zu einem Rückzug führen würde. Sondern es bleibt dann, auch wenn man das Rauchverbot am Einzelarbeitsplatz herausnimmt, noch die Forderung bezüglich allen zugänglichen Innenräumen in Gebäuden. Im Strafvollzug dürfte man nicht mehr rauchen, in den Altersheimen nicht, all das bliebe noch bestehen.
Ich muss Ihnen sagen, das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist ein Gesetz, das sich an die jeweiligen Kantone anpassen lässt. Nachdem es noch nicht einmal zwei Jahre in Kraft ist, ist es schwierig und auch ungerecht, die neuen Forderungen denjenigen aufzuzwingen, die jetzt ihre Lüftungen angepasst haben, die sich allen gesetzlichen Forderungen gestellt haben. Der Rückweisungsantrag Stöckli ist klar. Er hat genau gesagt, was er will: Die 80 Quadratmeter und der Arbeitnehmerschutz sollen entfallen, also all die Kompromisse, die wir errungen haben.
Deshalb bitte ich Sie, der Kommission zuzustimmen sowie Initiative und Rückweisungsantrag abzulehnen.