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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2012-03-12

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-12

Wortprotokoll

Am 1. Mai 2010 trat das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen nach äusserst intensiven und kontrovers geführten Diskussionen in beiden Räten als mühsam errungener, aber konstruktiv erarbeiteter Kompromiss in Kraft. Zu Recht bezeichnete auch der Bundesrat in der Botschaft ebendiesen Kompromiss zusammenfassend als "ausreichende Minimallösung, die restriktivere Regelungen in einzelnen Kantonen eindeutig zulässt, falls sich dafür eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausspricht." Die bisherigen Erfahrungen sind denn auch durchaus positiv und rechtfertigen keine Revision der bestehenden Regelungen.

Zu häufige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Gift für die Wirtschaft, die Gesellschaft und vor allem auch für unser Demokratieverständnis. Als Gift für das Demokratieverständnis wirkt nämlich die Tatsache, dass verschiedene Organisationen bereits am 18. Mai 2010 - als das Gesetz also nur etwas mehr als zwei Wochen in Kraft war - eine Volksinitiative einreichten, welche das geltende Rauchverbot ausweiten will. Ich negiere die vom Passivrauchen ausgehenden gesundheitlichen Risiken in keiner Art und Weise, aber ich plädiere für ein freiheitliches, verantwortungsvolles Denken, für eine gesunde Portion Eigenverantwortung und für eine föderalistisch ausgerichtete Rechtsordnung.

Die Forderungen der Initianten führen de facto aber zu einem absoluten Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen; sie gehen zudem mit überrissenen Anforderungen massiv weiter als das Gesetz. Sie missachten damit den in der parlamentarischen Debatte explizit geäusserten gesetzgeberischen Willen, den Passivraucherschutz nicht zu einem vollständigen Rauchverbot zu machen, welches einer Bevormundung des Individuums gleichkommen würde. Schliesslich darf auch hier mit Fug und Recht die Frage gestellt werden, welches Demokratieverständnis in gewissen Kreisen vorherrscht, wenn ein Erlass, ohne dass dagegen ein Referendum ergriffen worden wäre, gleich wieder mit einer Volksinitiative unverhältnismässig torpediert wird.

Ich frage mich ernsthaft, ob die in letzter Zeit vermehrt geforderten Verschärfungen - all die geforderten neuen Gebote und Verbote - eo ipso auch eine Verbesserung unserer Gesellschaft oder lebenswertere Zustände zur Folge haben. Wir machen es uns wohl zu einfach, wenn wir jedem aktuellen gesellschaftlichen Problem mit unverhältnismässigen Geboten und Verboten begegnen wollen. Die Devise, alles verbieten zu wollen, was stört, führt zu einem Zustand, bei dem der Einzelne entmündigt wird und sich das Kollektiv bequem aus seiner Verantwortung stehlen kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen, dem Bundesrat und der Mehrheit unserer Kommission zu folgen und dementsprechend Volk und Ständen zu empfehlen, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.