Schwaller Urs · Ständerat · 2012-03-12
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-12
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: Seit bloss 23 Monaten gilt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Dieses Bundesgesetz ist das Ergebnis von langwierigen, schwierigen und mehrjährigen Diskussionen. Es ist eine bundesweite Minimalregelung, welche es den Kantonen erlaubt, weitere Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen. Fünfzehn Kantone haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Gegen das Gesetz wurde kein Referendum ergriffen. Die Erfahrungen, welche in den Kantonen gemacht werden, sind insgesamt positiv. Mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes ist es vor allem notwendig, dass man damit dann auch einige Jahre Erfahrungen sammeln kann.
Das alles interessiert aber die Initianten offenbar nicht, im Gegenteil. Bereits bei der Beratung des Bundesgesetzes hatte man uns in der Kommission mehr oder weniger unverhohlen erklärt: "Wenn ihr unsere Forderungen nicht voll übernehmt, so werden wir eine Initiative starten!" Dies betrifft gerade auch das Verbot des Rauchens an allen Arbeitsplätzen und damit auch an Einzelarbeitsplätzen, das heisst auch in für andere nicht zugänglichen Einzelbüros - der nächste Schritt wird wahrscheinlich das Verbot des Rauchens in der Privatwohnung sein.
Für mich liegt diese Initiative quer in der Landschaft. Erstens gibt es keine Gründe für eine derart frühzeitige, überhastete Revision des Bundesgesetzes: Das ist keine gute Gesetzgebungsarbeit. Zweitens scheren oder kümmern sich die Initianten auch keinen Deut um den Föderalismus bzw. sprechen den Kantonen die Fähigkeit ab, Lösungen zu finden und Massnahmen zu treffen, welche je nach Landesteil anders sein können und dürfen. Drittens spricht man auch jedem einzelnen Bürger - ich denke hier an die Einzelarbeitsplätze - das Recht und die Eigenverantwortlichkeit ab, in Fragen des Rauchens überhaupt noch ohne staatliche Bevormundung entscheiden zu dürfen.
Ich bin in der ganzen Raucherfrage frei von jeder Interessenbindung. Wenn ich nun sehe, was hier bei diesen Rauchverboten quasi kaskadenartig abläuft, dann muss ich wahrscheinlich auch meine bis anhin positive Einstellung gegenüber dem Präventionsgesetz schnellstens überprüfen. Wehe uns, wenn das angenommen wird, was dann alles im Nachgang auf uns zukommen wird! Ich lehne bezüglich der Frage des Rauchens neue und unverhältnismässige Regelungen und auch die Volksinitiative ab. Für mich ist das blosse Zwängerei. Gleiches gilt auch für den Rückweisungsantrag Stöckli. Letztlich verfolgt der Antrag das gleiche Ziel und hebelt auch die Kompetenz der Kantone und ihrer Parlamente aus. Das stimmt dann für mich als Ständerat nicht mehr.
Schliesslich und endlich sei abschliessend gesagt: Wichtig ist für mich, dass das Volk im Interesse gerade auch der Rechtssicherheit und der zu tätigenden Investitionen in den Kantonen möglichst rasch und ohne Gegenvorschlag über die Initiative entscheiden kann und diese, so hoffe ich, dann auch ablehnen wird. Ich komme zum Schluss, dass es fast immer gescheiter ist, eine Initiative ohne Gegenvorschlag und ohne jahrelange Diskussionen der Abstimmung zu unterbreiten, denn meistens fallen die Gegenvorschläge recht ernüchternd aus.
Ich lade Sie deshalb ein, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Rückweisungsantrag Stöckli abzulehnen.