Bosshard Walter · Nationalrat · 2001-06-12
Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-12
Wortprotokoll
Der Bereich Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Finanzen umfasst im über 60-seitigen Jahresbericht unserer Kommission lediglich vier Seiten. Dies ist aber nur der quantitative Aspekt, bilden doch das Binnenmarktgesetz, das Kartellgesetz und das heute schon viel diskutierte Geldwäschereigesetz zweifellos thematische Schwerpunkte. Für den Gesetzgeber muss die Analyse der Umsetzung des Binnenmarktgesetzes ernüchternd sein. Ursprünglich als Programmteil der marktwirtschaftlichen Erneuerung nach dem EWR-Nein lanciert, hat es dieses Ziel weitgehend verfehlt. Das Binnenmarktgesetz hat laut der Untersuchung auf das Sanitär-, Taxi- und Wandergewerbe praktisch keine Auswirkungen gehabt. In allen übrigen Bereichen muss der Erfolg als mässig bezeichnet werden. Es muss festgestellt werden, dass über weite Strecken der Umsetzungswille der Kantone fehlt. Es ist keine substanzielle Förderung der Deregulierungsdynamik auf kantonaler Ebene erfolgt. [PAGE 685]
Die GPK hat deshalb den Bundesrat zu Recht aufgefordert, bei den Kantonen zu intervenieren. Die GPK selbst beurteilt den Spielraum für eine bessere Umsetzung des Binnenmarktgesetzes auch in Zukunft als eng. Ich frage deshalb auch im Namen der FDP-Fraktion den Bundesrat, ob er weitere Möglichkeiten zur Umsetzung des Binnenmarktgesetzes sieht oder ob wir damit leben können oder müssen, dass dieses Gesetz über weite Strecken toter Buchstabe bleibt.
Weitere Schwerpunkte wurden zu Recht bei der Umsetzung des Kartellgesetzes geortet. Hier besteht aber die Chance, dass die wichtigsten Schwachstellen bei der bevorstehenden Revision des Gesetzes eliminiert werden können.
Für Negativschlagzeilen in hohem Masse sorgt sodann - das wurde heute mehrfach angetönt - die Umsetzung des Geldwäschereigesetzes. Dies kann weniger dem Gesetz als solchem, sondern muss vielmehr den bundeseigenen Organisationen - ich denke an die Personalprobleme - angelastet werden. Der Finanzplatz Schweiz kann sich diese Negativschlagzeilen auf Dauer weder im Inland noch im Ausland leisten. Gerade der Bankensektor zeigt seit Jahren, dass das System der Selbstregulation einwandfrei klappen kann. Im Interesse unseres Finanzplatzes ist deshalb einer korrekten Umsetzung des Geldwäschereigesetzes hohe Priorität einzuräumen.