Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-02
Wortprotokoll
Die Botschaft über die Legislaturplanung 2011-2015 entspricht der politischen Agenda des Bundesrates. Sie enthält strategische Ziele, und sie enthält auch Schwerpunkte für diese Legislaturperiode. Sie soll ein Orientierungsrahmen sein, die Basis für die Prioritätensetzung in der Verwaltung, und sie hat den Zweck, Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärent zu gestalten. Sie ist ein strategisches Führungsinstrument und damit auch der übergeordnete Rahmen für die jeweiligen Jahresziele, die Sie ja dann auch zur Kenntnis nehmen.
Welche Aufgaben erfüllt die Legislaturplanung? Sie zeigt die politische Orientierung von Regierung und Parlament in den nächsten Jahren, sie legt Ziele und Massnahmen fest, und sie priorisiert die entsprechenden notwendigen Massnahmen. Der Bundesrat will die Herausforderungen in der Legislaturperiode mithilfe von sechs Leitlinien und 26 Zielen angehen. Wir haben tatsächlich zentrale Ziele und Herausforderungen festgelegt, nämlich zum einen die Wahrung des Gleichgewichts des Bundeshaushaltes. Das ist das erste Ziel in Artikel 2, und damit können wir sicher alle Anliegen des Minderheitsantrages erfüllen. Wir wollen diese Zielsetzung wirklich prominent festlegen und auch weiterverfolgen. Wir haben das ja auch in den letzten Jahren gemacht: Wenn man eine Verschuldungsquote von weniger als 20 Prozent hat, denke ich, ist man auf gutem Weg. Dann sind da zum andern der Substanzerhalt und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen sowie die Sicherstellung der Energieversorgung - ein wichtiges [PAGE 578] Anliegen auch für die Wirtschaft -, die Konsolidierung der Beziehungen zur EU, die Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion sowie die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation. Das sind Schwerpunkte, das haben wir auch so ausgewiesen. Gleichzeitig muss man bei jeder Legislaturplanung natürlich auch damit rechnen, dass man mit neuen Herausforderungen konfrontiert wird, und diese müssen auch eingebaut werden.
Was Ihre Aufgabe beim einfachen Bundesbeschluss betrifft, so ist es wichtig, dass Sie mit uns die Ziele festlegen und dass Sie auch festlegen, wie wir die Zielerreichung messen sollen. Das ist an sich die Aufgabe, die Sie beim einfachen Bundesbeschluss haben.
Unser politisches System ist auf Kontinuität und Stabilität ausgerichtet, unsere staatlichen Institutionen wechseln nicht, wenn die Kräfteverhältnisse im Parlament sich etwas verschieben. Wir haben eine Referendumsdemokratie, die darauf ausgerichtet ist, Konsens zu erzielen und alle massgeblichen Kräfte in die Entscheidfindung einzubinden. Wir haben Kontinuität und Langfristigkeit, was auch darauf hinausläuft, dass wir nicht in jeder Legislaturperiode vollkommen neue Ziele haben, sondern eben auch Ziele aus der letzten Legislaturperiode weiterverfolgen.
Die Legislaturplanung, die wir Ihnen vorlegen, zeigt die Prioritäten des Bundesrates für die nächsten vier Jahre auf. Wir haben Ende 2010, also vor anderthalb Jahren, mit der Planung begonnen. Wir haben versucht, ein mehrheitsfähiges Programm zusammenzustellen - nicht ein Parteiprogramm, sondern ein Regierungsprogramm für alle, ein Programm, hinter dem alle stehen sollten oder zumindest eine Mehrheit stehen sollte. Diese Legislaturplanung ist also kein politisches Wahlmanifest. Ich möchte Sie bitten, nicht zu versuchen, in eine solche Richtung zu gehen. Es ist ein Programm für Regierung und Parlament; es soll auch aus dem Dialog, den wir miteinander jetzt noch führen, hervorgehen.
Es gibt Themen aus der letzten Legislaturperiode, die wir weiter behandeln: unser Verhältnis zu Europa; Bildung, Forschung, Innovation als ein wesentliches Fundament unserer Politik; auch das Thema des Staatshaushaltes ist kein neues; auch der soziale Zusammenhalt war bereits in der letzten Legislaturplanung enthalten, er ist immer gleich wichtig; die innere und die äussere Sicherheit sind weiterhin ein zentrales Element; Nachhaltigkeit und schonender Umgang mit der Umwelt sind es ebenso.
Daneben haben wir auch immer wieder neue Herausforderungen zu berücksichtigen. In der letzten Legislatur war die Diskussion um den Ausstieg aus der Kernenergie als Folge der Ereignisse in Japan nicht eingeplant. Wir werden möglicherweise auch in der laufenden Legislatur mit ganz neuen Fragestellungen und Herausforderungen konfrontiert werden und dann auch adäquat reagieren müssen. Im Übrigen hat sich das internationale politische und wirtschaftliche Umfeld in den letzten vier Jahren sehr stark verändert. Das merken wir überall dort, wo wir politisch oder wirtschaftlich im Ausland tätig sind. Entsprechend müssen wir uns auch dort ausrichten.
Konkret sind die Prioritäten der Legislaturperiode 2011-2015 in sechs bzw. sieben Leitlinien definiert. Der Bundesrat schliesst sich der siebten Leitlinie an. Die erste Leitlinie nennt die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz. Sie ist mit dem zweiten Ziel durchaus auf die Stärkung unserer Wirtschaft ausgerichtet. Die zweite Leitlinie befasst sich mit der regionalen und globalen Positionierung der Schweiz. Wir haben auch in Europa zusammenzuarbeiten, wir haben notwendige Koalitionen zu bilden, auch damit unsere Wirtschaft Marktzutritt hat und die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Gewisse Regulierungen sind da auch notwendig, wir werden noch darüber sprechen. Eine weitere Leitlinie nennt die Bewältigung der demografischen Herausforderungen und die Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Sicherheit ist eine weitere wichtige Leitlinie. Die Vorbereitung auf zunehmende Mobilitätsbedürfnisse, die nachhaltige Nutzung von Energie und Ressourcen sowie Bildung, Forschung und Innovation sind weitere Leitlinien.
Ihre Kommission hat sich mit einer siebten Leitlinie auseinandergesetzt, welche die Gleichstellung von Mann und Frau - mit Betonung auf Mann - vorsieht. Mit anderen Worten: Es sollten auch in einer Verwaltung die Voraussetzungen geschaffen werden, die es braucht, damit Männer in Bezug auf die Arbeitsplatzgestaltung die gleichen Möglichkeiten haben wie Frauen.
Wir haben seit vierzig Jahren die Gleichstellung, seit dreissig Jahren den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und seit zwanzig Jahren das Gleichstellungsgesetz, aber in verschiedenen Bereichen ist die Gleichstellung immer noch nicht umgesetzt. Ich denke, es lässt sich rechtfertigen, auch diese Leitlinie hier aufzunehmen.
Ich hoffe, dass das Parlament die Chance nutzt, sich nun mit der Prioritätensetzung auseinanderzusetzen und heute und morgen ein tragfähiges Programm festzulegen.