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Engler Stefan · Ständerat · 2012-03-15

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-15

Wortprotokoll

Als langjähriger Forstdirektor möchte ich Ihnen beliebt machen, der Mehrheit zu folgen.

Die Möglichkeit zur Einführung von statischen Waldgrenzen auch ausserhalb der Bauzone anstelle des dynamischen Waldbegriffs kann dazu beitragen, dass die unerwünschte Waldflächenzunahme gebremst und damit auch eine optimale Landschaftsentwicklung ermöglicht wird. Einwachsende Flächen können, wenn die Waldgrenzen rechtlich bindend festgelegt sind, dann zu einem späteren Zeitpunkt ohne Rodungsbewilligung auch wieder entfernt werden. Genau diese Möglichkeit der Festlegung von statischen Waldgrenzen auch ausserhalb des Baugebietes wird von den Bergkantonen, aber ganz generell auch von der Forstdirektorenkonferenz begrüsst, weil dadurch mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Flächen geschaffen wird. Zunehmend betrifft dieses Problem auch Flächen in tieferen Lagen. Vermehrt kommen auch dort langfristig angelegte, gemischte Bewirtschaftungsformen vor. Die Abgrenzung zum Wald führt auch dort zunehmend zu Rechtsunsicherheiten, was mit der Festlegung von statischen Waldgrenzen geklärt werden kann.

Ganz generell erfordert die weitere Entwicklung der Waldfläche auch eine Abstimmung mit der Raumplanung, das wurde zu Recht bemerkt. Zudem sind auch wirksame Förderanreize in der Agrarpolitik notwendig, um bestimmte Flächen offenzuhalten. Genau hier erkenne ich in der Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017 auch die entsprechenden Ansätze und Instrumente dazu, wenn dort von Kulturlandschaftsbeiträgen die Rede ist. Ich glaube, dass dieser Zusammenhang mit der Landwirtschaftspolitik äusserst wichtig ist, denn nur [PAGE 251] wenn diese Instrumente in der Landwirtschaftspolitik auch vorhanden sind, wird sich jemand motivieren lassen, durch zusätzliche landwirtschaftliche Nutzung auf unseren Maiensässen und im Berggebiet die Einwaldung zu unterbinden. Denn ein einmal eingewachsener Wald kann nur noch mit sehr grossem Aufwand wieder in landwirtschaftliches Kulturland umgewandelt werden. Dieser Aufwand wird vermutlich nur getätigt, wenn die nachmalige Nutzung, sei diese landwirtschaftlich oder touristisch, dann auch erfolgt.

Vielleicht noch ein paar Worte zu den Ängsten, man würde da eine Rechtsungleichheit in Kauf nehmen zwischen den Grundeigentümern, die das wollten und solchen, die das nicht wollten: Ich glaube, dass für die Waldoptik entscheidend ist, dass der Grundeigentümer keinen Anspruch darauf hat, dass eine solche statische Waldfeststellung ausserhalb des Baugebietes erfolgt.

Es sind die Kantone, die die Voraussetzungen zu überprüfen haben, ob in einem bestimmten Gebiet die Zunahme des Waldes verhindert werden soll. Umgekehrt erhält der Grundeigentümer beispielsweise keinen Anspruch darauf - so verstehe ich jedenfalls diese Bestimmung -, eine Waldfeststellung aus irgendwelchen Interessen zu verlangen. Was die Komplexität oder die Schwierigkeit der Feststellung betrifft, teile ich Ihre Auffassung, Frau Kollegin Bruderer, dass das in einer angemessenen Art und Weise zu passieren hat. Das soll auf eine praktikable Art und Weise erfolgen.

Alles in allem glaube ich, dass die Schaffung der Möglichkeit, auch ausserhalb der Bauzonen eine statische Waldfeststellung vorzunehmen, ein kleiner Schritt ist, um der grassierenden Einwaldung des Berggebietes ein Stück weit zu begegnen.