Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-03-15
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Am 20. Oktober 2000 unterzeichnete der Bundesrat anlässlich der Eröffnungskonferenz des Europarates in Florenz zusammen mit achtzehn weiteren Staaten das Übereinkommen des Europarates über die Landschaft. Das Übereinkommen geht von einem modernen Landschaftsverständnis aus. Es beschränkt sich nicht auf den ökologischen und kulturellen Wert der Landschaft, sondern unterstreicht deren Bedeutung für das Wohl der Gesellschaft und als Wirtschaftsraum. Das Übereinkommen will die zuständigen staatlichen Stellen zur Durchführung von Politiken und Massnahmen anregen, die nicht nur den Schutz anstreben, sondern Impulse für die Pflege, Planung und Entwicklung der Landschaft setzen sollen. In der breiten Bevölkerung, bei den Akteuren und Gebietskörperschaften soll das Bewusstsein für den Wert der Landschaft und ihre Bedeutung für die Lebensqualität geschärft werden. Das Übereinkommen will schliesslich ausdrücklich allen Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, aktiv an der Umsetzung einer zeitgemässen Landschaftspolitik teilzunehmen.
Die institutionellen und rechtlichen Grundlagen und Umsetzungsinstrumente in Bund und Kantonen tragen den Anliegen des Übereinkommens bereits heute Rechnung. Aus Sicht des Bundesrates - und das möchte ich betonen - besteht weder gesetzgeberischer Handlungsbedarf, noch sind hierfür zusätzliche personelle oder finanzielle Mittel erforderlich. Die Umsetzung wird im Rahmen der heutigen Zuständigkeiten und der laufenden Tätigkeiten erfolgen können.
Die Bedeutung des Übereinkommens liegt im Setzen von Impulsen zur vermehrten Wahrnehmung und zum nachhaltigen Umgang mit der Ressource Landschaft. Auf europäischer Ebene kommt dem Übereinkommen zudem eine gewisse Bedeutung hinsichtlich der Anstrengungen verschiedener jüngerer europäischer Staaten zum Ausbau ihrer Umweltpolitik zu. Daraus ergeben sich durchaus auch Synergien mit der Entwicklungszusammenarbeit des Bundes.
Es gilt vielleicht noch darauf hinzuweisen, dass die Landschaftskonvention des Europarates das erste und einzige völkerrechtliche Instrument ist, das die Landschaft zum Thema macht. Sie ist auf Initiative und mit einem Entwurf des Kongresses der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften des Europarates entstanden, in welchem auch zahlreiche Kantone, Städte und Gemeinden unseres Landes Mitglied sind. Die Konvention ist bewusst schlank gehalten und konzentriert sich auf programmatische Inhalte und auf Anregungen für die Umsetzung. Sie trägt der Vielfalt Europas auch in politischer Hinsicht Rechnung, indem sie ausdrücklich auf dem Grundsatz der Subsidiarität aufbaut und die jeweils geltenden innerstaatlichen Zuständigkeiten, rechtlichen Regelungen und Organisationsformen ausdrücklich vorbehält. [PAGE 254]
Die Landschaftskonvention sieht, das möchte ich nochmals betonen, keine zwingenden Instrumente, keine Vollzugsmechanismen und keine Kontrollorgane vor. Die Umsetzung wird vollständig in die Verantwortung der Mitgliedstaaten gelegt. Sie selber müssen die Verantwortung für die Zukunft ihrer Landschaft übernehmen. Auf der Ebene des Europarates wird die Umsetzung durch die fachliche Zusammenarbeit, durch grenzüberschreitende Projekte, durch die Berichterstattung nach dem Best-Practice-Ansatz und schliesslich durch einen europäischen Landschaftspreis gefördert.
Ihre Kommission ist mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf diese Konvention eingetreten, und in der Gesamtabstimmung haben wir dieser Konvention mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Ich möchte Sie bitten, dieser Europäischen Landschaftskonvention zuzustimmen.