Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-03-15
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
In Artikel 99 der Bundesverfassung steht und ist gewährleistet, dass die Nationalbank als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik führt, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Das ist gut so, das ist notwendig so. Die Nationalbank hat eine ausserordentlich verantwortungsvolle Aufgabe, und weil sie eine elementare Funktion in unserem Staat und in unserer Wirtschaft hat, muss sie funktionieren. Gestatten Sie mir zwei kurze Bemerkungen dazu; zunächst unter institutionellen Aspekten, dann unter dem Aspekt der Rückwirkungen der Probleme der letzten Monate auf die Funktionsfähigkeit der Institution, auf die Erfüllung dieser anspruchsvollen Aufgaben.
Was nun zunächst die institutionelle Seite betrifft, meine ich, dass es evident ist und dass es dafür eigentlich gar keine Reglemente bräuchte, dass sich private Devisengeschäfte des zuständigen Direktoriums nicht mit dem Auftrag der verantwortungsvollen Funktion der Nationalbank vertragen. Solche Dinge sind eigentlich klar, evident, ergeben sich schon von selber, deshalb ja auch die Reaktionen auf die Publikation in der Öffentlichkeit, die politischen Reaktionen und letztlich auch die Schlussfolgerungen des Nationalbankpräsidenten selber. Solche Dinge müssten eigentlich nicht in Reglementen festgehalten werden. Eine Vermischung von privaten Interessen - nur schon eine potenzielle Vermischung - mit der Funktionsweise derjenigen Institution, die ja für den Wechselkurs selber die Verantwortung trägt, geht nicht.
Ich meine, dass die Schlussfolgerungen auf dieser Ebene gezogen werden müssen. Es braucht hier nicht vor allem Massnahmen auf der Ebene der Kommunikation - es gibt sowieso viel zu viele PR-Berater, inzwischen auch in unserem Land; auch bei der Nationalbank scheinen sie mehr Schaden anzurichten als Nutzen zu stiften -, es braucht eine Rückkehr zu elementaren Prinzipien, die man früher einmal auch Anstandsprinzipien genannt hat.
Da Vorgänge publiziert werden können - was in einem demokratischen Staatswesen mit Pressefreiheit geschehen kann -, die sonst vielleicht nicht publiziert würden muss sich jeder, der eine solche verantwortungsvolle Funktion hat, stets vor Augen halten, dass er sich so verhalten muss, dass er nicht in Schwierigkeiten gerät und die Institution nicht gefährdet. Das sind die institutionellen Aspekte.
Noch wichtiger scheint mir die Frage der Rückwirkungen der Probleme der Institution in den letzten Monaten auf die Funktionsweise der Institution zu sein. Wir sind in der Schweiz in einer währungspolitisch schwierigen Situation. Es bestehen Risiken, die es in dieser Form noch kaum je gegeben hat. Bei einer solchen Ausgangslage, in einer solchen labilen Situation braucht es eine funktionierende Institution, die handeln kann.
Wir haben die Ausgangslage, dass der Franken auch mit der Wechselkursuntergrenze von Fr. 1.20 zum Euro im Vergleich zu den zentralen Vergleichswährungen immer noch stark überbewertet ist; ein fairer Gleichgewichtswechselkurs würde bei Fr. 1.45 bis 1.50 zum Euro liegen. Hier ist die Nationalbank nicht substituierbar, auch durch die politischen Instanzen nicht. Es ist die Nationalbank, die für die Wechselkurspolitik die Verantwortung trägt. In einer solchen Situation ist es entscheidend, dass die Nationalbank wieder funktionieren kann und in ihrer institutionellen Funktionsweise nicht geschwächt wird.
Es ist für unsere Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung, dass unsere eigene Währung - wenn wir schon eine eigene Währung haben - der Wirtschaft nützt und ihr nicht schadet. Nicht nur der Tourismus und der Detailhandel, sondern die ganze exportierende Wirtschaft, die Industrie sind darauf angewiesen, dass in absehbarer Zeit wieder Wechselkursverhältnisse hergestellt werden, die einen fairen Austausch ermöglichen. Es ist zwar gut, wenn wir KTI-Programme machen; es ist gut, wenn andere Massnahmen getroffen werden, aber diese können einen fairen Wechselkurs nicht ersetzen. Hier ist die Nationalbank gefordert. Es braucht eine institutionell funktionierende Nationalbank. Es ist deshalb dringend, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass die Funktionsfähigkeit dieser zentralen Institution so rasch wie möglich wiederhergestellt wird, indem die Organe wieder vollständig besetzt sind - damit die Institution ihre Aufgaben wahrnehmen kann.