Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-15
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-15
Wortprotokoll
Wir haben in unserer Stellungnahme an sich bereits zum Ausdruck gebracht - wie wir es auch sonst immer wieder, in verschiedenen Zusammenhängen getan haben -, dass wir mit dem Anliegen der WAK-SR durchaus einverstanden sind. Wir haben ja auch bereits die entsprechenden Vorkehren getroffen. Ich hatte die Möglichkeit, gerade nach diesen Vorfällen im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums in der WAK-SR und in der WAK-NR Stellung zu nehmen. Ich habe damals die Haltung des Bundesrates mit Bezug auf die mögliche oder eben nicht gegebene Aufsicht vertreten, und zwar weil indirekt der Vorwurf gemacht wurde, der Bundesrat habe seine Aufsichtspflicht verletzt. Wir haben damals gesagt: Wir haben an sich eben keine direkte Aufsichtspflicht, auch kein Aufsichtsrecht natürlich. [PAGE 246]
Um diese Fragen eben abzuklären, haben wir dann das Gutachten Richli machen lassen, auch um die ganze Situation einmal aufzuarbeiten und zu sehen: Wer hat Aufsichtsmöglichkeiten, Aufsichtskompetenzen, auch Aufsichtspflichten, und wer hat dann das Oberaufsichtsrecht? Ich denke, in diesem Gutachten Richli ist das sehr gut aufgearbeitet worden, das wurde auch von allen Seiten bestätigt. Die eigentlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben liegen beim Bankrat.
Es war eigentlich auch bei der Entstehung des Nationalbankgesetzes in den Jahren 2001/02 klar, dass man das so regeln wollte. Wie es Frau Fetz gesagt hat - es ist eine lange Geschichte. Man wollte die Nationalbank tatsächlich völlig unabhängig von der Politik machen. Das zeigt sich auch darin, dass der Bundesrat beispielsweise nicht die Möglichkeit hat, ein Mitglied oder den Präsidenten des Direktoriums von sich aus abzuberufen, wenn der Bankrat nicht einen entsprechenden Antrag stellt. Es sind also verschiedene Mechanismen eingebaut, die zeigen, dass man Politik und Nationalbankführung eben wirklich trennen wollte. In der Geld- und Währungspolitik, Herr Rechsteiner, ist die Nationalbank, soweit es die Preisstabilität anbelangt, völlig unabhängig, also auch nicht von der Politik beeinflussbar. Wechselkurspolitik und Preisstabilität sind in dem Sinn ihre Sache.
Der Gutachter hat sich denn auch noch mit der Frage auseinandergesetzt - und das ist vor allem für Juristen interessant -: Wie weit könnte man innerhalb des bestehenden Verfassungsrahmens gehen? Hat das Nationalbankgesetz die Kompetenzen der Politik mehr eingeschränkt, als die Verfassung vorgesehen hat? Das sind interessante Überlegungen des Gutachters. Er kommt dann zum Schluss, dass etwas mehr Kompetenzen der Politik möglich gewesen wären, dass man das aber auch auf Stufe Nationalbankgesetz vollziehen müsste. Er sagt gleichzeitig, dass er der Auffassung sei, dass es sich nicht empfehle, hier Änderungen anzubringen, weil das Konzept bewusst so gewählt ist.
Der Bundesrat ist der Auffassung, und das zeigt auch die Geschichte, dass sich diese Institution in diesem Rahmen bewährt hat und es darum keinen Grund gibt, wieder vor die Jahre 2001 und 2002 zurückzugehen. Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass der Bundesrat die Möglichkeit und auch die Pflicht hat, das Organisationsreglement der Nationalbank zu genehmigen. In diesem Rahmen werden wir dafür Sorge tragen und darauf hinwirken, dass sämtliche für eine funktionsfähige Organisation der Nationalbank nötigen Bestimmungen enthalten sind. Wir sehen hier gewissen Handlungsbedarf. Das ist im Bereich des Organisationsreglements gegeben - im Bereich der sonstigen Reglemente ist die Nationalbank selbstständig und unabhängig, da kann der Bundesrat nach heutiger Gesetzgebung nichts beeinflussen.
Aber wie es Herr Ständerat Germann und andere zu Recht gesagt haben: Das Reglement über Eigengeschäfte ist bereits angepasst, und es enthält jetzt sehr restriktive Regelungen. Wenn man das mit den Regelungen anderer Staaten und anderer Notenbanken vergleicht, kann man sagen: Es ist wohl das restriktivste Regelwerk in diesem Bereich. Es ist viel detaillierter als das Reglement aus den Jahren 2003 und 2004. Und da ist zuzugestehen, dass das Reglement Lücken hatte. Darum gibt es nun auch die Situation, in der man sagen muss: Das Verhalten von Herrn Hildebrand war regelkonform, aber nichtsdestotrotz sehr fragwürdig; das ist auch unbestritten geblieben. Auch das, was als regelkonform gilt, ist nicht unbedingt das, was man machen darf und soll. Das war immer unbestritten. Man muss aber auch sehen, in welcher Zeit das Reglement entstanden ist. In den Jahren 2002 und 2003 präsentierte sich die Situation schon etwas anders als heute. Heute würde man solche Reglemente - und das hat man getan - anders gestalten. Man würde sie auch etwas restriktiver auslegen.
Im Übrigen ist es so, dass für sämtliche Mitglieder der Bankleitung, die neu diesem Reglement unterstellt sein sollen, Selbstverwaltung nur noch zugelassen ist, wenn Spareinlagen bei der SNB getätigt werden; sonst geht das nicht, sonst braucht es ein Vermögensverwaltungsmandat. Für weiter gehende Anlagen der Mitglieder der Bankleitung braucht es einen unabhängigen, von der Finma beaufsichtigten Vermögensverwalter, der selbstständig und nicht beeinflussbar handelt. Das sind jetzt sehr weitgehende Regelungen, die sich auch auf die Familienangehörigen der Bankleitung beziehen. Man macht hier das, wovon auch ich meine, dass es richtig ist.
Die GPK wird die ganze Chronologie überprüfen - Herr Niederberger hat es gesagt -, und ich bin auch sehr froh, dass sie das macht. Die GPK wird sich sicher auch zu Recht die Frage stellen, was man anders und besser hätte machen können. Es ist so, dass Fehler passiert sind. Ich denke, dass beim Bankrat Fehler passiert sind; auch auf unserer Seite, beim Bundesrat, auf der politischen Seite sind Fehler passiert. Wir sehen heute auch, dass die Corporate Governance in der SNB nicht ideal war, dass die Compliance nicht vollständig funktioniert. Das sieht man, wenn man die Chronologie, die Abläufe analysiert. Man ist daran, das aufzuarbeiten und zu reglementieren.
Sicher sagen kann man, dass es Situationen gibt, die sich nicht planen lassen. Das sehen wir jeden Tag. Da müssen die Organisation, die Strukturen wirklich funktionieren, was in aller Regel auch sehr gut läuft. Aber immer mit Abstrichen, mit der Erkenntnis im Nachhinein, dass man gewisse Dinge hätte anders machen können. Ich denke, es ist auch nicht richtig, aus dieser Erkenntnis heraus eine Überreglementierung zu machen. Denn der nächste Fall, der sich präsentieren wird, wird wieder etwas anders sein als der Fall, den wir jetzt zu bewältigen haben. Von daher müssen es Regeln sein, die breit anwendbar sind.
Die Handlungsfähigkeit der Nationalbank - das möchte ich auch sagen - war in keinem Moment beeinträchtigt. Das habe ich auch feststellen können, wenn ich im Ausland mit meinen Kolleginnen und Kollegen oder auch mit Gouverneuren von Notenbanken diskutiert habe. Man hat die Handlungsfähigkeit und die Glaubwürdigkeit der SNB eigentlich wirklich nie infrage gestellt.
Die verschiedenen Gutachten, die gemacht worden sind, haben einen Teil dieser rechtlichen Aspekte geklärt. Der Bundesrat selbst hat den Chef der Eidgenössischen Finanzkontrolle und seinen Stellvertreter, Herrn Grüter und Herrn Huissoud, ad personam beauftragt, diese Angelegenheit zu überprüfen. Man kann sich heute fragen - ich bin auch in der Kommission danach gefragt worden -, warum wir den Chef und den Stellvertreter der Finanzkontrolle damit beauftragt haben. Schlicht und einfach deshalb, weil wir im Moment, in dem wir mit der Frage konfrontiert waren, keine andere sinnvolle Möglichkeit sahen. Weil Pricewaterhouse Coopers den Bericht für die SNB erstellte, konnten wir nicht gut im Auftrag des Bundesrates die KPMG einsetzen. Da hätte es auch Interessenkollisionen gegeben.
Ich habe gesehen, wie schwierig die Situation für Herrn Grüter und Herrn Huissoud war, weil es natürlich immer eine Identifikation mit der Finanzkontrolle gab. Ich kann Ihnen heute sagen: Wir würden das nicht mehr so machen, und zwar einfach zum Schutz der Institution Finanzkontrolle nicht. Aber damals, als wir inerhalb weniger Stunden entscheiden mussten "Was machen wir jetzt?", erschien uns das, auch mir selbst, als die richtige Lösung. Das wäre auch etwas, was wir mit der GPK zusammen überlegen könnten, wir haben dazu auch Vorstellungen, wie wir das ein anderes Mal besser machen könnten.
Zur Besetzung des Bankrates: Es hat im Ausland, das kann ich Ihnen sagen, keine negativen Auswirkungen gegeben. Herr Jordan ist, als Stellvertreter von Herrn Hildebrand, interimistischer Präsident. Er ist im Übrigen in keiner Art und Weise in Zweifel gezogen, auch vom Bundesrat nicht. Auch das möchte ich hier öffentlich sagen. Wir schätzen Herrn Jordan sehr. Er ist absolut fähig, diesen Job zu machen.
Wir haben uns im Bundesrat aber entschieden, alles zusammen im Hinblick auf die Generalversammlung der Nationalbank anzuschauen, die am 27. April, glaube ich, stattfinden wird. Wir werden also Anfang April alle Wahlen vornehmen. Ein Mitglied des Direktoriums wird vom Bankrat vorgeschlagen, und wir führen dann die Wahl durch; da müssen wir aber noch auf den Antrag der Nationalbank, des Bankrates [PAGE 247] warten. Dann wählen wir den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Direktoriums; sie wählt der Bundesrat frei, also ohne Antrag. Dann haben wir zwei Mitglieder des Bankrates zu wählen, weil zwei Mitglieder demissioniert haben. Schliesslich haben wir einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten des Bankrates zu wählen.
Es scheint uns richtig, dass wir jetzt nicht einfach eine Funktion vorwegnehmen, weil - noch einmal - im Ausland keine negativen Auswirkungen sichtbar sind und weil auch die Betroffenen selbst das nicht so zur Kenntnis nehmen oder empfinden würden. Daher denken wir, dass es richtig ist, wenn wir alle Beteiligten Anfang April wählen und auch schauen, dass eine gewisse Abstimmung möglich ist.
Dann noch zur Frage der Benützung, Weitergabe und des Verkaufs von vertraulichen Daten: Ich unterstütze die Bestrebungen, vernünftige Regelungen zu schaffen, weil wir sie in diesem Bereich tatsächlich nicht haben. Man sieht ja auch erst, wenn man solche Fälle hat, dass hier Lücken vorhanden sind. Wir werden das unterstützen.
Jetzt zum Schluss noch zu den Devisentransaktionen: Es ist so, wie Herr Germann gesagt hat. Die reinen Devisentransaktionen fallen nicht unter die Insidergeschäfte. Das ist kein Insiderhandel. Es sind eben nicht Effekten im Sinne des Gesetzes, und sie werden weder nach altem noch nach neuem Recht vom Begriff des Insiderhandels erfasst. Aber - und das ist hier wichtig, denke ich - alle Personen, die dem Amtsgeheimnis unterstehen, sind an dieser Stelle natürlich auch betroffen. Sie dürfen solche Erkenntnisse nicht verwenden. Das läuft dann unter diesen entsprechenden Bestimmungen.
Ich bin der Auffassung, dass wir einen guten Teil Ihrer im Postulat zum Ausdruck gebrachten, berechtigten Anliegen bereits erfüllt haben, und die Anliegen in anderen Bereichen werden demnächst erfüllt sein. Wenn Sie dieses Postulat trotzdem annehmen wollen, muss ich Ihnen sagen, dass wir nicht mehr machen können, als ich Ihnen bereits aufgezeigt habe.