Müller Philipp · Nationalrat · 2012-05-30
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Ich spreche für die Kommission zum Eintreten. Den Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer hätten wir gerne vorher behandelt, aber das ist jetzt anders entschieden worden.
Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen zu diesen Vorlagen: Die Finanzkrise, die Schuldenkrise, die Eurokrise haben dazu geführt, dass Staaten ihren Kampf gegen Steuerdelikte verstärkt haben, um Mehreinnahmen zu erzielen. Auch die internationale Steuerpolitik der Schweiz ist in den letzten Jahren vermehrt unter Druck geraten. Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Bundesrat im Dezember 2009 den Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz". Einen wichtigen Pfeiler stellt die Weissgeldstrategie dar, d. h. die Strategie für einen steuerkonformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz. Missbräuche des Bankgeheimnisses sollen verhindert werden. Die Abkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich dienen der Umsetzung dieser Strategie.
Am 21. Mai hat sich Ihre WAK mit diesen Abkommen befasst. Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Abkommen, damit dem Missbrauch des Bankgeheimnisses zur Steuerhinterziehung ein Riegel geschoben und gleichzeitig ein angemessener Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden kann. Positiv wirkt sich zudem aus, dass die Rechtsrisiken für die Schweizer Finanzdienstleister reduziert werden können. Eine Minderheit der Kommission hat sich für Nachverhandlungen ausgesprochen. Es wird befürchtet, dass die Abkommen zu weit gehen und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes einschränken werden. Eine andere Minderheit der Kommission wünscht eine Verschiebung der Behandlung der Abkommen, um diese zusammen mit der Vorlage zur Präzisierung der Sorgfaltspflichten der Finanzdienstleister behandeln zu können.
Zur Vergangenheitsregularisierung: Die Abkommen sehen eine solche vor. Betroffene Personen haben die Wahl zwischen der Zahlung eines pauschalen Steuerbetrages, also einer Einmalzahlung, und der Offenlegung der Geschäftsbeziehung gegenüber den Steuerbehörden ihres Wohnsitzstaates. Ziel ist, dass sich in der Schweiz weitgehend nur noch regularisierte Vermögenswerte befinden. Gleichzeitig soll aber die Privatsphäre der Kunden gewahrt bleiben. Wer nicht an der Vergangenheitsregularisierung teilnehmen will, muss sein Konto in der Schweiz auflösen. Die Schweiz meldet dem Partnerstaat aber die zehn Staaten und Territorien, in die das grösste Volumen der Vermögenswerte aus den aufgelösten Konten und Depots überwiesen worden ist.
Die Strafverfolgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schweizerischer Zahlstellen wegen Teilnahme an Steuerdelikten aus der Vergangenheit wird in den Abkommen mit Deutschland und Österreich ausgeschlossen, gemäss dem Abkommen mit Grossbritannien wird sie höchst unwahrscheinlich. Vorgesehen ist zudem eine Vorauszahlung der Zahlstellen in der Höhe von 2 Milliarden Franken an Deutschland und von 500 Millionen Franken an Grossbritannien. Im Abkommen mit Österreich ist keine Vorauszahlung vorgesehen.
Die Regularisierung der Vergangenheit wird von der Kommission mehrheitlich begrüsst. Sie ermöglicht es, einen Schlussstrich unter ein Kapitel zu ziehen, das in den letzten Jahren immer wieder für Spannungen gesorgt hat. Sie trägt zudem wesentlich zu einer Reduktion der Rechtsrisiken des Finanzsektors bei.
Ab Inkrafttreten unterliegen Kapitaleinkünfte betroffener Personen einer abgeltenden Quellensteuer, und alternativ ist auch die Offenlegung möglich. Der Steuersatz und die Bemessungsgrundlage sollen das Steuerrecht der Partnerstaaten möglichst nachbilden. Das Ziel ist die Sicherstellung der Besteuerung von Kapitaleinkünften und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch eine gleich hohe Besteuerung in der Schweiz und in den Partnerstaaten.
Die Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien sehen für den Erbschaftsfall eine Erbschaftssteuer von 50 bzw. 40 Prozent vor, sofern keine Offenlegung erfolgt. Diese vorgesehenen Steuersätze entsprechen den in den Partnerstaaten geltenden Grenzsteuersätzen. Das Abkommen mit [PAGE 738] Österreich enthält keine solche Regelung, da die Erbschaftssteuer in Österreich abgeschafft worden ist. Wichtig ist: Die Erbschaftssteuer ist eine reine Sicherungssteuer.
Die Partnerstaaten haben erklärt, in Zukunft auf den aktiven Erwerb entwendeter Bankdaten zu verzichten. Die Abkommen enthalten ein Optionsrecht auf Reziprozität. Die Massnahmen der Partnerstaaten würden denjenigen entsprechen, die sie gegenüber anderen Partnerstaaten anwenden. Für Deutschland und Grossbritannien sind das automatische Meldungen. Zudem sehen die Abkommen verschiedene Vereinfachungen für den Marktzugang vor. Diese Elemente sind von der Mehrheit der Kommission positiv aufgenommen worden.
Nun noch einige Bemerkungen zum Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung: Die in den Abkommen enthaltenen Bestimmungen sind grundsätzlich direkt anwendbar. Dennoch ist der Erlass eines flankierenden Bundesgesetzes nötig, um die Organisation des Verfahrens, die Rechtswege und die anwendbaren Strafbestimmungen zu regeln. Die Vorlage weist Ähnlichkeit zum Zinsbesteuerungsgesetz auf, da teilweise vergleichbare Sachverhalte zu regeln sind.
Eintreten auf das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung wurde in der Kommission ohne Gegenantrag beschlossen. Ein Rückweisungsantrag betreffend die Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien sowie das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung, wie ihn die Minderheit Baader Caspar stellt, wurde in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde in der Kommission ein Antrag auf Sistierung der Detailberatung aller Abkommen, wie ihn die Minderheit Leutenegger Oberholzer stellt; die Ablehnung erfolgte mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Abkommen wie folgt angenommen: Das Abkommen mit Deutschland wurde mit 12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen; das Abkommen mit Grossbritannien wurde mit 11 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen; das Abkommen mit Österreich wurde mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, ihr zu folgen.