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Ingold Maja · Nationalrat · 2012-05-30

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-30

Wortprotokoll

Die Vorlage 2 ist eine separate Vorlage zur Spitalfinanzierung. Mit unserer Zustimmung bestätigen wir den Beschluss des Ständerates zur Änderung von Artikel 14bis, der die Kostenvergütung für stationäre Massnahmen festlegt. Der Kostenschlüssel soll weiterhin wie folgt sein: Kantone 20 Prozent, IV 80 Prozent. Das bedeutet, dass die Kantone im selben Umfang wie bei der bisherigen Aufteilung beitragen müssen. Sie haben in den letzten Jahren immer ungefähr 20 Prozent bezahlt. Dass es nicht einheitlich war, störte schon Walter Müller, der 2007 mit der Motion 07.3430 unter anderem diesbezüglich eine Änderung forderte. Nun soll der Kostenteiler mit diesem Beschluss klar und präzis festgelegt werden.

Gegen die Kostenpflicht der Kantone gibt es praktisch-finanzielle und grundsätzliche Argumente. Die praktischen Argumente liegen auf der Hand: Die Kantone könnten 60 Millionen Franken sparen und möchten das natürlich tun. Zu den grundsätzlichen Argumenten, die die Systematik betreffen, nur ein paar Stichworte: Die Aufteilung entspreche nicht den Grundsätzen des NFA und sei systemwidrig. Für die CVP/EVP-Fraktion ist das kein stichhaltiges Argument, um ein System umzukehren, das bis jetzt auch beim NFA funktioniert hat; es ist auch nicht die einzige Systeminkongruenz beim NFA.

Ein weiterer Einwand lautet, nan habe viel Sympathie für eine monistische Finanzierung im KVG und vor diesem Hintergrund sei ein System mit einer dual-fixen Spitalfinanzierung wie in dieser Vorlage - 80 bzw. 20 Prozent - im IVG ein Rückschritt. Das ist so, zugegeben. Auch dass die Kostenpflicht der Kantone zwar buchhalterisch zur Sanierung der IV beiträgt, aber gesamtwirtschaftlich betrachtet einfach eine Kostenverschiebung zulasten der Steuergelder der Kantone ist, trifft zu und muss beachtet werden. Aber es braucht eine vernünftige Güterabwägung, und unser vorrangiges Ziel in dieser Revision ist jetzt halt doch die Sanierung.

Eine jede dieser 60 Millionen müsse wieder an einem anderen Ort, z. B. bei den Kinder- oder anderen Renten, geholt bzw. eingespart werden. Hier setzt die CVP/EVP-Fraktion die Priorität anders und nimmt in Kauf, dass der Beschluss für die Kantone keine Entlastung bringt - er bringt aber immerhin auch keine Mehrbelastung. Wir haben in dieser IVG-Revision verschiedene Wirkungsmechanismen, die dann für andere Kostenträger, Kantone und Gemeinden, direkt zu einer finanziellen Mehrbelastung führen. Wo z. B. all jene 17 000 ehemaligen Rentner landen, die dann doch nicht wie geplant einen Job im ersten Arbeitsmarkt finden und wirtschaftlich selbstständig werden, ist nicht schwer zu erraten: eben im letzten Netz, in der Sozialhilfe der Gemeinden. Solche Umverteilungen müssen wir vermeiden; aber hier ist die 20-Prozent-Kostenbeteiligung zu verantworten, weil sie im gleichen Verhältnis anfällt wie bisher. Das ist angesagt.

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Beschluss des Ständerates und will eintreten.