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Weibel Thomas · Nationalrat · 2012-05-30

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-05-30

Wortprotokoll

Wir beraten mit der Vorlage 2 heute einen kleinen Teil der IV-Revision 6b. Gemäss Beschluss des Ständerates soll ein neuer Artikel 14bis in das IVG eingefügt werden. 20 Prozent der Spitalkosten sollen von der IV auf die Wohnkantone abgewälzt werden. Der Bundesrat hatte in dieser Sache keinen Antrag gestellt, unterstützt aber den ständerätlichen Entscheid. Aufgrund der besonderen Entstehungsgeschichte der Regelung wurde keine Vernehmlassung durchgeführt. Das ist mit ein Grund, dass sich die Kantone mit dem Schreiben der Gesundheitsdirektorenkonferenz und der Finanzdirektorenkonferenz direkt an uns Parlamentarier richten. Sie fordern uns auf, den Artikel abzulehnen.

Die geplante Aufteilung widerspricht den Grundsätzen des NFA. Mit dem NFA wurden im Jahr 2008 die Aufgaben und finanziellen Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen neu aufgeteilt. Es ist unredlich, nach wenigen Jahren den NFA zum einseitigen Vorteil des Bundes zu ändern. Zudem ist am 1. Januar 2012 die neue dual-fixe Spitalfinanzierung gemäss KVG in Kraft getreten. Diese Änderung bewirkt für die Kantone Mehrkosten von etwa einer Milliarde Franken. Im Jahr 2008 hat die Gesundheitsdirektorenkonferenz im Hinblick auf die Einführung der neuen Spitalfinanzierung und aufgrund der damals fehlenden Rechtsgrundlage die informelle Übereinkunft mit den Versicherern, unter ihnen die IV, betreffend die Übernahme von 20 Prozent der anfallenden Spitalkosten aufgehoben und diesen Entscheid auch kommuniziert. Die aktuellen Budgets und Finanzpläne der Kantone enthalten daher keine Mittel mehr für die Mitfinanzierung von Spitalaufenthalten von IV-Patientinnen und [PAGE 710] IV-Patienten. Das Einführen eines weiteren Kostenteilers bei der Spitalfinanzierung schränkt die Übersichtlichkeit bei der heute schon sehr komplexen Spitalfinanzierung ein und ergibt auch bei den Spitälern einen nicht zu unterschätzenden administrativen Mehraufwand. Die 6. IV-Revision soll dazu beitragen, die Finanzen der IV ins Lot zu bringen. Der beantragte Kostenteiler ist aber eine reine Kostenverschiebung auf die Kantone und somit nur eine Scheinlösung zur Sanierung der IV.

Die grünliberale Fraktion will den NFA nicht durch die Hintertür ändern und unterstützt deshalb den Minderheitsantrag Cassis auf Nichteintreten. Sollte dieser nicht mehrheitsfähig sein, unterstützen wir im Sinne eines Kompromisses den Rückweisungsantrag Gilli.

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