Lexipedia

Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2012-05-30

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-30

Wortprotokoll

Bereits im Jahr 2011 haben die zuständige Kommission des Ständerates sowie auch die entsprechende nationalrätliche Schwesterkommission und abschliessend auch unser Rat, der Nationalrat, einer Standesinitiative betreffend Anerkennung des Kantons Basel-Landschaft als Universitätskanton (11.302) keine Folge gegeben. Man tat dies keineswegs aus Unverständnis für Basel-Landschaft als Universitätskanton, anerkennt man doch, dass Basel-Landschaft ein durchaus respektabler Mitfinancier der Universität Basel ist. Ohne [PAGE 716] Basel-Landschaft könnte diese Universität schwerlich existieren. Es waren vielmehr gewichtige formale Gründe, welche gegen diese Standesinitiative sprachen: Erstens handelte es sich um einen Eingriff in die Kantonshoheit. Wir haben einen Bildungsföderalismus, der auch für die Universitätslandschaft gilt. Noch schwerer wog zweitens, dass wir mit der Anerkennung des Anliegens in einen laufenden Gesetzgebungsprozess eingegriffen hätten. Die Frage, die sich stellt, ist nämlich im künftigen Hochschulkonkordat zu diskutieren; die Arbeiten hierzu sind bekanntlich im Fluss.

Nun hat im September 2011 Herr Ständerat Janiak eine Motion eingereicht, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen verlangt, um Basel-Landschaft als Universitätskanton anerkennen zu können. Zuständig für die Ausarbeitung des Konkordats ist die EDK. Die EDK wird auch die Vertretung der Kantone im künftigen Hochschulrat zu regeln haben. Der Konkordatsentwurf geht demnächst in die Vernehmlassung. Mit guten Gründen ist darum das Departement des Innern auf die Anträge von Basel-Landschaft nicht eingetreten. Seit 2003 arbeitet eine Projektgruppe von Bund und Kantonen an den Grundlagen für die Neuordnung der schweizerischen Hochschullandschaft.

Nun hat der Bundesrat entgegen der bisherigen Praxis des Departementes des Innern dennoch Zustimmung zu dieser Motion deklariert und hat damit unseres Erachtens der Sache wenig gedient. Wir sollten nämlich mit einer bundesseitigen Anerkennung nicht in einen laufenden Gesetzgebungsprozess eingreifen. Wenn der Bundesrat nun die Annahme der Motion Janiak befürwortet, ist dies unserer Ansicht nach etwas befremdlich. Es ist vielleicht ein freundeidgenössisches Zeichen dafür, dass man etwas für den Kanton Baselland und dessen Anliegen tun will, aber schliesslich lässt man doch andere die Arbeit machen und verpflichtet sich bundesratsseitig zu gar nichts. Die anderen Hochschulkantone wären wohl kaum bereit, einem einzigen Hochschulkanton beziehungsweise einer einzigen Hochschule im Rat zwei Stimmen zu garantieren.

Wir müssen auch festhalten, dass es den Begriff "Universitätskanton", den es im heutigen Gesetz durchaus gibt, im neuen Gesetz nicht mehr gibt. Er wird durch den Begriff "Trägerkanton" ersetzt. Es geht dann darum, den richtigen Schlüssel zu finden, was aber nicht unserer Stufe entspricht. Dieser wird dann gemäss Studentenzahlen und auch gemäss Unterstützungszahlungen festgelegt. Wir sollten aus dieser Sache keine Prestigeangelegenheit machen und auch keine Vorzugsbehandlung einer bestimmten Region oder eines bestimmten Kantons zulassen.

Das Kernanliegen der Motion, nämlich die Anerkennung als Universitätskanton, fällt weg, indem eben dieser Begriff hinfällig wird. Wir stehen mitten im Prozess der Gesetzgebung, und es sind die Kantone, die ihre Vertretung selber regeln. Die Universitäten sind noch immer weitgehend föderalistisch den Kantonen zugeordnet. Es ist also Sache der Kantone, hier Regeln zu finden. Es wäre auch denkbar, dass Baselland mit der Universität Basel entsprechend verhandelt. Wenn sich Baselland von der Universität Basel ungerecht behandelt fühlt, wenn Baselland das Gefühl hat, seine Gelder würden nicht verantwortungsvoll genutzt, dann hat Baselland immer noch die Möglichkeit, souverän zu handeln und z. B. entsprechende Zahlungen zu drosseln oder im schlimmsten Falle ganz abzustellen.

Die Kommission ist also in ihrer Mehrheit, mit 16 zu 6 Stimmen, der Meinung, man solle die Motion Janiak nicht annehmen. Ich bitte Sie, diese Haltung zu unterstützen.